Begründet das Recht des Käufers, unter den Voraussetzungen des § 479 BGB. seinen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung auch nach Vollendung der Verjährung aufzurechnen, die Befugnis, die bereits gezahlten vertragsmäßigen Zinsen der durch eine solche Aufrechnung getilgten Kaufpreisforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzufordern?
1. Hat das Revisionsgericht die §§ 1025, 1027 ZPO. in der ihnen durch das Gesetz vom 27. Oktober 1933 gegebenen Neufassung auf Schiedsgerichtsklauseln anzuwenden, die nicht vereinbart, sondern durch Satzung angeordnet worden sind, wenn das Berufungsurteil vor dem 1. Januar 1934 verkündet worden ist?
2. Kann die Anerkennung eines Schiedsspruchs gegen die guten Sitten verstoßen, wenn die Schiedsgerichtsklausel auf der Änderung einer Verbandssatzung beruht, mit der bezweckt wurde, einen bereits schwebenden Streitfall zu treffen?
1. Wieweit reicht der durch Eingriff in fremdes Urheberrecht erlangte Besitzstand im Verkehr? Ist hierbei der Gesichtspunkt der Verwirkung zu berücksichtigen?
2. Zur Zulässigkeit von Text- und Bildzitaten.
3. Wieweit kann der Satz "Gemeinnutz geht vor Eigennutz" im Urheberrecht als Leitsatz für die Auslegung dienen?
4. Welche Anforderungen an die Sorgfalt sind im urheberrechtlichen Verkehr zu stellen?
5. Tritt mit Beginn des Rechtsstreits eine gesteigerte Haftung des Beklagten ein?
1. Welche Wirkung hat es, wenn in der Gläubigerversammlung ein Gläubigerausschuß bestellt und eine Hinterlegungsstelle bestimmt wurde, ohne daß die Tagesordnung bei der Berufung der Gläubigerversammlung öffentlich bekannt gemacht worden war?
2. Zur Haftung der Hinterlegungsstelle, wenn sie Rückzahlungen bewirkt ohne Mitzeichnung der Quittung durch ein Mitglied des Gläubigerausschusses.
1. Tritt eine Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 AnfG. auch dann ein, wenn wegen der Vollstreckungsvereitelung neben dem Anfechtungsanspruch ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung erhoben wird?
2. Über den Schadensersatzanspruch wegen Vollstreckungsvereitelung im Fall der Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung.
Ist die Bestimmung des zuständigen Gerichts unter entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 4 ZPO. zulässig, wenn mehrere für eine Gesamthypothek haftende Grundstücke in den Bezirken verschiedener Gerichte belegen sind?
Kann der Genosse einer eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit einem oder einigen seiner Geschäftsanteile im Weg der Kündigung ausscheiden, mit dem Rest weiterhin Genosse bleiben?