In welchem Zeitpunkt haben die Liquidatoren einer aufgelösten Aktiengesellschaft den Gesellschaftsgläubigern, deren Forderungen noch nicht fällig oder streitig sind, Sicherheit zu leisten?
Beginnt die Ausschlußfrist des § 1571 Abs. 1 Satz 1 BGB. mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der eine Ehegatte Kenntnis von einem Ehebruch des anderen Ehegatten erlangt, oder erst dann, wenn er die Person des Ehebrechers erfährt?
Kann daraus, daß bei Errichtung eines Kirchspiels in gemeinrechtlichem Gebiet der Küster zugleich als Lehrer angestellt worden ist, ohne weiteres geschlossen werden, daß die vom Landesherrn gewährten Küstergrundstücke für beide Ämter bestimmt waren und als sog. Küsterlehrerpfründe anzusehen sind?
Ist die Berufung zulässig gegen ein Kostenurteil, das nach der teils durch Anerkenntnisurteil, teils durch streitiges Urteil, Klagrücknahme und Erledigungsanzeige erfolgten Bereinigung der Hauptsache einheitlich über die Gesamtkosten erkannt hat, ohne die Kosten nach den einzelnen Erledigungsgründen zu teilen?
1. Zur Zulässigkeit des Rechtswegs für den Entschädigungsanspruch nach Aufhebung der Freiflächenausweisung.
2. Liegt eine Beschränkung der Benutzungsart eines als Freifläche ausgewiesenen Grundstücks vor, wenn der Eigentümer das Grundstück nicht selbst bebauen, sondern in Teilen an Baulustige verkaufen wollte und wenn er hieran durch die Freiflächenausweisung gehindert worden ist?
3. Zur Anwendung des § 75 Einl.z.Preuß. ALR.
1. Ist der Rechtsweg zulässig für den Antrag, festzustellen, daß eine Gemeinde gemäß § 13 des preuß. Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 verpflichtet sei, die Enteignung der zur Straße bestimmten Grundflächen zu betreiben?
2. Setzt das Verlangen der Gemeinde, die zu Straßen und Plätzen bestimmten Grundflächen für den öffentlichen Verkehr abzutreten, eine ausdrückliche, unmittelbar an den Eigentümer der Grundfläche gerichtete Erklärung der Gemeinde voraus? Ist es nötig, daß die Handlungen der Gemeindeorgane, in denen das Verlangen der Gemeinde gesehen wird, auf die Besitzergreifung an dem Straßenkörper selbst abzielen?
Inwieweit darf der Notar die Gelegenheit seiner amtlichen Inanspruchnahme benutzen, um auf die Regelung einer privaten Rechtsangelegenheit hinzuwirken, die zwischen ihm und den ihn als Notar Angehenden schwebt?
1. Liegt den Mitgliedern des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft die Pflicht ob, ehe sie in der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister die Erklärung abgeben, daß die vorgeschriebenen Bareinzahlungen auf die Aktien geleistet sind und daß sich die gezahlten Beträge im Besitz des Vorstands befinden, sich von der Richtigkeit dieser Tatsachen zu überzeugen?
2. Zum Gegenstand und Umfang der Schadensersatzpflicht der Mitglieder des Aufsichtsrats im Fall schuldhafter Verletzung der zu 1 bezeichneten Prüfungspflicht.