1. Darf der Berufungsrichter einen in erster Instanz abgewiesenen, auf Amtspflichtverletzung und ungerechtfertigte Bereicherung gestützten Anspruch aus dem letztgenannten Klagegrund zusprechen, wenn der Bereicherungsanspruch allein mangels Berufungssumme nicht berufungsfähig ist?
2. Ist gegen ein solches Urteil die Revision zulässig?
Entzieht die Auflassungsvormerkung nach § 8 des preußischen Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 (GS. S. 433) den gesicherten Anspruch der Verjährung?
1. Liegt eine Klagänderung vor, wenn zunächst auf Zahlung einer Enteignungsentschädigung auf Grund eines deren Höhe festsetzenden Schiedsgutachtens geklagt wird, dann aber das Schiedsgutachten als Schiedsspruch bezeichnet und die Erklärung seiner Vollstreckbarkeit verlangt wird?
2. Bedarf eine Einigung der Enteignungsbeteiligten, die sich auf die bindende Feststellung der Entschädigung durch Sachverständige beschränkt, der Schriftform?
3. Kann aus einer solchen Einigung auf Zahlung geklagt werden?
4. Ist dieser Zahlungsanspruch auflösend bedingt durch den Rücktritt des Unternehmers?
Ist das Urteil eines österreichischen Gerichts, das die in Deutschland zwischen österreichischen, in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen geschlossene Ehe (sog. Dispensehe) für ungültig erklärt, in Deutschland anzuerkennen?
1. Von welchem Zeitpunkt an haftet im Falle der Wandelung der Käufer für die von ihm verschuldete Verschlechterung der Kaufsache?
2. Ist eine Verschlechterung als vom Käufer verschuldet anzusehen, wenn sie die regelmäßige Folge eines -- wenn auch wirtschaftlich vernünftigen -- Gebrauches der Kaufsache (z. B. eines Kraftwagens) ist?
Nach welchem Recht ist zu entscheiden, ob Sachen als unbeweglich anzusehen sind, wenn das für die Beerbung eines Ausländers an sich maßgebende ausländische Recht für unbewegliche Sachen, die in Deutschland gelegen sind, die Anwendung des deutschen Rechts vorschreibt?
Erlangt eine gefälschte Wechselunterschrift dadurch Wirksamkeit, daß der Namensträger den ihr zugrundeliegenden wechselrechtlichen Begebungsvertrag genehmigt?
Ist die Genehmigung des Bezirksausschusses1 erforderlich, wenn ein preußischer städtischer Beamter, ohne dienstunfähig zu sein, mit seinem Einverständnis unter Gewährung von Ruhegehalt aus dem städtischen Dienst entlassen wird?
1. Gilt der Grundsatz, daß die unter einer Bedingung oder einer Befristung beschlossene Auflösung einer auf unbestimmte Zeit errichteten Gesellschaft mbH. als Satzungsänderung anzusehen ist und deshalb der öffentlichen Beurkundung bedarf, auch dann, wenn die Hinausschiebung der Auflösung nur von kurzer Dauer ist und nur den Zweck hat, die Liquidation in sachgemäßer Weise durchzuführen?
2. Kann für den Fall der Auflösung einer Gesellschaft mbH. durch den Gesellschaftsvertrag oder die Gesellschafterversammlung die Bestellung des Liquidators einem Dritten, insbesondere dem Registergericht, übertragen werden?
1. Kann im Gebiet des gemeinen Rechts der Straßenanlieger Entschädigung für Beeinträchtigung seines Grundstücks durch Straßenveränderung verlangen und in welchem Umfang?
2. Zur Frage des Verschuldens und der Haftung für Wasserschäden infolge von Straßenveränderungsarbeiten, die eine Landesbaubehörde im Auftrag eines Kreises vornimmt.