1. Zur Auslegung der Vereinbarung "in deutscher Reichswährung zahlbar und zwar auf spezielle Anordnung der Gläubiger in deutscher Reichsgoldmünze".
2. Ist der Schuldner im Falle des § 1 BRV. vom 28. September 1914 (RGBl. S. 417) berechtigt, sich bei Fälligkeit der Forderung durch Zahlung von Papiergeld zum Nennbetrage zu befreien?
3. Hat das Revisionsgericht ein nach der Verkündung des Berufungsurteils mit rückwirkender Kraft erlassenes Gesetz zu berücksichtigen?
1. Ist bei einer zur Durchführung einer Fluchtlinie erfolgten Enteignung der volle Wert des enteigneten Hausgrundstücks dem Eigentümer ohne Rücksicht auf die mit der Fluchtlinienfestsetzung eingetretene Baubeschränkung auch dann zu ersetzen, wenn der Wertbetrag mittels Unterstellung eines Umbaues des Hauses, nicht einer Neubebauung, festzustellen ist?
2. Wie ist in diesem Falle die dem Mieter des Hauses nach § 11 des Enteignungsgesetzes zustehende Entschädigung zu bemessen?
1. Kann ein Spediteur Erfüllungsgehilfe seines Auftraggebers sein und unter welchen Umständen?
2. Kommt, wenn dem Auftraggeber der Entlastungsbeweis obliegt, die Vermutung der §§ 407, 390 HGB. in Betracht?
3. Kann der Auftraggeber des Spediteurs sich von seiner vertraglichen Ersatzpflicht dadurch befreien, daß er dem Schadensersatz beanspruchenden Vertragsgegner die Abtretung seines Anspruchs gegen den Spediteur anbietet?
Ist der preußische Notar amtlich verpflichtet, die Beurkundung einer Vertragserklärung abzulehnen, die ein Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H. in deren Namen vor ihrer Eintragung in das Handelsregister abgeben will?
1. Ist, wenn der Unternehmer einen Teil der von ihm herzustellenden Ware von einem Dritten beziehen muß, dieser Dritte als sein Erfüllungsgehilfe anzusehen?
2. Zur Frage der Gewährleistung des Unternehmers für die Erfüllung des Vertrags.
Unter welchen Umständen kann die Bilanz einer Gesellschaft m. b. H. wegen Verstoßes gegen das Gesetz angefochten werden, weil sie im Widerspruch mit einer früheren Vereinbarung der Gesellschafter für einen von diesen besondere Gutschriften enthält?
1. Kann die Revision unter Umständen auch auf die Verletzung eines Gesetzes gestützt werden, das bei Erlassung des Berufungsurteils noch keine Geltung hatte?
2. Wie ist über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden, wenn der Revisionskläger lediglich auf Grund eines erst nach Erlassung des Berufungsurteils in Kraft getretenen Gesetzes obsiegt?
Kann der Käufer nach der Revolution Erfüllung eines während des Krieges geschlossenen, auf die Zeit nach Kriegsende betagten Kaufs verlangen, der nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien nur aus Entgegenkommen für den Verkäufer und in dessen Interesse eingegangen wurde?