1. Schließt der preußische Gerichtsvollzieher, wenn er gepfändete Sachen einlagert, damit einen Vertrag bürgerlichen Rechts, und zwar in eigenem Namen oder namens des Staates?
2. Unter welchen Voraussetzungen haftet der Staat aus Amtspflichtverletzung seines Beamten, wenn der die Dienstaufsicht handhabende Richter den Gerichtsvollziehern wegen eines über die Höhe des Lagergeldes entstandenen Streites bis zu dessen Beilegung die Räumung der Pfandkammer und die Mitwirkung bei einem von dem Lagerhalter betriebenen Pfandverkauf der eingelagerten Sachen untersagt?
Kann eine vereinbarte Anwaltsvergütung, weil sie übermäßig hoch sei, auch dann herabgesetzt werden, wenn ursprünglich eine noch höhere Vergütung vereinbart worden war, diese aber bereits vergleichsweise ermäßigt worden ist?
Haftet der Staat dem Auftraggeber für Schäden, die daraus entstehen, daß ein Gerichtsvollzieher eine Pfandversteigerung gemäß den §§ 1235 flg. BGB. oder eine freiwillige Versteigerung fehlerhaft ausführt?
1. Wie gestaltet sich die Beweislast, wenn ein auf Privileg beruhendes, nicht dem Eigentümer des Gewässers zustehendes Fischereirecht durch das Fischen anderer beeinträchtigt wird und der Fischereiberechtigte von den Störern Unterlassung verlangt, zugleich aber auch die Feststellung begehrt, daß den Störern kein Fischereirecht an dem Gewässer zustehe?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein den privilegierten Fischereiberechtigten zur Duldung verpflichtendes Fischereirecht, insbesondere ein Küchenfischereirecht, oder ein Recht zur Ausübung der Fischerei an einem öffentlichen Gewässer zu Gunsten einer Stadtgemeinde oder ihrer Einwohner durch Abmachungen zwischen diesen und dem Fischereiberechtigten oder durch Ersitzung begründet werden?
Kann sich der Rechner einer Genossenschaft der Haftung für die satzungswidrige Auszahlung von Krediten durch den Nachweis entziehen, daß er auf Anweisung des Vorsitzenden des Vorstands gehandelt habe?
Wie wirkt eine außerhalb des geringsten Gebots stehende Auflassungsvormerkung bei der Verteilung des Versteigerungserlöses auf nacheingetragene Rechte ein?
Ist der Rechtsweg zulässig für Klagen von Handelsgärtnern gegen eine Stadtgemeinde auf Feststellung, daß diese ihnen auf Grund einer entsprechenden Bestimmung der städtischen Friedhofsordnung nicht verbieten könne, die gärtnerische Ausschmückung von Grabstätten im Auftrag der Grabstätteninhaber vorzunehmen?
1. Ist eine Willenserklärung dem Empfänger zugegangen, wenn sie entsprechend seinem Antrag bei dem Bestellpostamt am Schalter für postlagernde Sendungen zur Abholung bereit gelegt wird?
2. Ändert es etwas, wenn die Sendung innerhalb der Lagerfrist nicht abgeholt und deshalb an den Absender zurückgesandt wird?