Kommen die Kosten des Rechtsstreits für die Berufungssumme in Betracht, wenn sich der Streit über die Hauptforderung erledigt hat und nur noch eine die Berufungssumme nicht erreichende Zinsforderung streitig blieb? Trifft dies wenigstens insoweit zu, als die Kosten durch den Streit über die Zinsforderung allein nicht erwachsen wären?
1. Kann aus einem Vertrage, den der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person unter erkennbarem Mißbrauch seiner Vertretungsmacht abschließt, der Vertragsgegner einen Anspruch auf Erfüllung oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung herleiten?
2. Hat der Vertragsgegner wenigstens einen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensinteresses?
Ist es für das Ablösungsrecht und den Rechtsübergang nach den §§ 1150, 268 BGB. Voraussetzung, daß die Befriedigung des Gläubigers zum Zwecke der Abwendung einer Vollstreckungsgefahr erfolgt, die den Ablösenden mit dem Verlust eines Rechts am Gegenstande der Vollstreckung bedroht?
1. Welchen Voraussetzungen muß ein ausländisches Warenzeichen entsprechen, um in die deutsche Zeichenrolle eingetragen zu werden?
2. Welche rechtliche Bedeutung besitzt die erschöpfende Aufzählung sämtlicher Zurückweisungs- und Löschungsgründe für Warenzeichen in Art. 6 Abs. 2 der Pariser Verbandsübereinkunft (in der Haager Fassung)?
3. Nach welchem Recht bestimmt sich, ob eine Marke im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 das. gegen die öffentliche Ordnung verstößt?
4. Betrifft die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 WZG. die öffentliche Ordnung?
5. Über die Rechtswirkungen einer international registrierten Marke für das Gebiet des Deutschen Reichs.
1. Erfordert die Entstehung und der Fortbestand des Pfandrechts des Vermieters (Verpächters), daß der Mieter (Pächter) Alleineigentümer der eingebrachten Sachen ist?
2. Hat der Vermieter (Verpächter) zum Nachweis des Pfandrechts das Eigentum des Mieters (Pächters) an den eingebrachten Sachen zu beweisen?
Ist im Fall des Widerrufs eines gerichtlichen Geständnisses, das ein Prozeßbevollmächtigter nach bestimmten Weisungen abgelegt hat, der Irrtum aus der Person des Prozeßbevollmächtigten oder der Partei oder desjenigen zu beurteilen, den die Partei zur Erteilung der Weisung bevollmächtigt hat?