1. Giebt das Zurückbehaltungsrecht aus Art. 313 H.G.B. an Grundschuldbriefen ein Recht auf abgesonderte Befriedigung im Konkurse (§. 41 Ziff. 8 K.O.) aus den Grundschulden, über welche die Grundschuldbriefe ausgestellt sind?
2. Voraussetzungen der Verpfändung von Grundschulden nach preußischem Rechte.
1. Kann eine Rechtshandlung des Schuldners angefochten werden, welche schon vor der Entstehung der Forderung des Gläubigers vorgenommen worden ist?
2. Anfechtung der Abtretung von Vermögensstücken, die bereits mit Pfandrechten belastet sind.
1. Wahlrecht des nicht säumigen Kontrahenten nach Artt. 355. 356 H.G.B.
2. Entschädigungsanspruch des Käufers, der auf Erfüllung eines ratenweise Lieferung bedingenden Vertrages nach Verfall einer Lieferungsrate geklagt und die Verurteilung des säumigen Verkäufers erwirkt hat, aus der Vornahme eines nach der Klagerhebung vollzogenen eventuellen Deckungskaufes?
3. Natur und Ort der Vornahme des Deckungskaufes.
4. Konventionalstrafe. Abzug des aus Deckungskäufen hervorgehenden Gewinnes von dem durch deren Vollzug erwachsenen Schaden.
Kann eine Verfügung von hoher Hand darin erblickt werden, daß eine fremde Regierung die Auslieferung von Schiffsladung (Waffen) unter der Drohung verlangt, im Weigerungsfall gegen die in ihrem Machtbereich befindlichen Angestellten und Vermögensstücke des Reeders Zwangsmaßregeln zu ergreifen?
Wann beginnt die Frist des § 234 ZPO. zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrags zu laufen, wenn eine arme Partei nach Ablehnung ihres ersten Armenrechtsgesuches ein zweites Armenrechtsgesuch einreicht, das auf neue, der armen Partei ohne ihr Verschulden bisher unbekannt gebliebene Tatsachen gestützt ist und auf Grund dessen ihr das Gericht in Abänderung seines früheren Beschlusses das Armenrecht bewilligt?
1. Ist der Rechtsweg zulässig für Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Rübenanbauer und einer Zuckerfabrik über Rübenlieferungsverpflichtungen für das Jahr 1934 und die folgenden Jahre?
2. Welchen Erfordernissen muß ein Vertrag über die Verpflichtung zum Beitritt zu einer Gesellschaft mbH. genügen?
3. Ist ein Vertrag rechtsgültig, durch den sich eine Aktiengesellschaft dem Verbot des § 213 HGB. zuwider zu Ausschüttungen an ihre Aktionäre oder für deren Rechnung an einen Dritten verpflichtet?
1. Kennt der Besteller den Mangel im Sinne des § 640 Abs. 2 BGB. schon, wenn er nur den äußeren Fehler kennt, oder erst, wenn er weiß, daß durch diesen Fehler der Wert oder die vertragsmäßige Tauglichkeit des Werkes aufgehoben oder gemindert wird?
2. Kann ein Vertragsteil auch ohne Beseitigung seiner eigenen Vertragswidrigkeit die Wirkungen ernstlicher Weigerung der Erfüllung durch den Vertragsgegner für sich beanspruchen, wenn dieser kundgegeben hat, auf seiner Erfüllungsweigerung selbst für den Fall zu beharren, daß der andere Teil wieder vertragstreu geworden sein würde?
Muß der Selbsthilfeverkauf an dem Orte erfolgen, an welchem sich die Ware zur Zeit des Beginnes des Annahmeverzuges des Käufers befindet, oder an dem vertragsmäßigen Bestimmungsorte, an welchem die Ware nach dem Beginne des Verzuges transportiert ist?
Ist der Anspruch der zum Vereine deutscher Eisenbahnverwaltungen gehörigen Bahnen auf Überweisung ihrer Guthaben durch die Generalsaldierungsstelle des Vereines pfändbar?
Gehört zur Konkursmasse der dem Gemeinschuldner an dem Vermögen seiner Ehefrau landesgesetzlich zustehende Nießbrauch auch hinsichtlich derjenigen Gegenstände, welche die Ehefrau erst nach der Eröffnung des Konkursverfahrens erworben hat?