1. Zur Frage der Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung beim Werkvertrag.
2. Liegt eine Forderungsübertragung kraft Gesetzes vor, wenn eine Forderung zu Gunsten des Staates eingezogen wird?
Ist ein im Handelsregister eingetragenes, auf den gewerbsmäßigen Betrieb von Grundhandelsgeschäften gerichtetes Unternehmen einer der in § 36 HGB. bezeichneten Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Antrag der Betriebsinhaberin zu löschen, auch wenn das Unternehmen fortgeführt wird?
1. Besteht für die Beschwerde eine Pflicht zur Begründung? 2. Genügt es, falls mehrere Streitgenossen zwei verschiedene beim Berufungsgericht zugelassene Rechtsanwälte bevollmächtigt haben, daß einer von diesen die Berufung gehörig begründet und der andere auf diese Begründung nur verweist?
Kann der Fall des § 30 Nr. 2 KO. auch dann vorliegen, wenn der Gemeinschuldner eine Sicherung bestellt für die Hauptforderung einer von ihm übernommenen Bürgschaft?
1. Kann gegenüber dem Schadensersatzanspruch eines infolge Explosion schwer verletzten 13 jährigen Knaben von dem Verkäufer der gefährlichen Stoffe, die nicht an Personen unter 14 Jahren (Gift) und an solche unter 16 Jahren (Sprengstoffe) abgegeben werden dürfen, und von dem Inhaber des Geschäfts, in dem sie verkauft worden sind, die Einrede der Arglist deshalb vorgeschützt werden, weil der Kläger zwei gleichaltrige Spielgefährten mit dem Ankauf der Waren beauftragt und erfahren hatte, daß diese auf Befragen ihr Alter wahrheitswidrig auf 16 Jahre angegeben hatten?
2. Zur Sorgfaltspflicht des Geschäftsinhabers hinsichtlich der Verhütung des verbotenen Verkaufs von Gift und Sprengstoffen an Kinder.
1. Wird die in den Allgemeinen Bedingungen einer Unfallversicherung bestimmte Frist, innerhalb deren der Versicherungsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden muß, für den ganzen Anspruch durch Erhebung einer Teilklage gewahrt?
2. Zu den Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten, der in der Berufungsinstanz als Verkehrsanwalt tätig ist.
1. Gelten die in RGZ. Bd. 64 S. 408 dargelegten Grundsätze über Verpflichtungen der Gemeinden auch für die rheinische Gemeindeordnung?
2. Sind die gemeinrechtlichen Rechtssätze über Herkommen im linksrheinischen Gebiet französischen Rechts anwendbar? Ist in diesem Rechtsgebiet die Ersitzung auf das Liegenschaftsrecht beschränkt?
1. Ist der Ehemann, wenn er ein Grundstück im eigenen Namen, aber nur zum Teil mit eigenen Mitteln, zum Teil dagegen mit Mitteln des eingebrachten Gutes der Frau erworben hat, verpflichtet, einen dementsprechenden ideellen Bruchteil des Grundstücks auf die Frau zu übertragen?
2. Kommt es, wenn auf dem erworbenen Grundstück demnächst ein Gebäude errichtet wird, für die Frage, aus wessen Mitteln der Erwerb gemacht ist, nur darauf an, mit wessen Mitteln das unbebaute Grundstück erworben worden ist, oder auch darauf, mit wessen Mitteln die Baukosten bestritten worden sind?