1. Wird die Anwendung des preuß. Tumultgesetzes vom 11. März 1850 auf öffentliche Aufläufe dadurch ausgeschlossen, daß die revolutionäre Bewegung siegreich ist?
2. Sind die Vorschriften der §§ 14, 15 Abs. 1 des Reichsgesetzes über die durch innere Unruhen verursachten Schäden vom 12. Mai 1920 in der Revisionsinstanz auch dann anzuwenden, wenn sie bei Erlaß des angefochtenen Berufungsurteils noch nicht in Geltung waren?
1. Wirkung des Verbots der preuß. Kriegsministerialverordnung vom 1. April 1915 über Verkauf von Bankazinn.
2. Kann der Ankauf von beschlagnahmten Gegenständen des Kriegsbedarfs gegen die guten Sitten verstoßen?
3. Muß sich der Vertretene die sittenwidrige Handlung des Vertreters zurechnen lassen?
1. Verhältnis von Ausstattung zum Geschmacksmuster. 2. Ist lediglich das objektive Vorhandensein einer technischen Funktion für den Ausschluß des Ausstattungsschutzes maßgebend, oder kommt es auf die Absicht des Formgebenden an?
3. Ist die Formgebung, soweit sie über die Bedeutung einer technischen Funktion hinausgeht, dem Ausstattungsschutze zugänglich?
Greift die Vorteilsausgleichung Platz, wenn der Wert des vom ausgefallenen Hypothekengläubiger erstandenen Grundstücks erst durch spätere unvorhersehbar gewesene Verhältnisse eine Steigerung erfahren hat?
1. Verhältnis von Satz 2 zu Satz 1 des § 1579 Abs. 1 BGB. 2. Was ist unter dem anderen Ehegatten zu gewährenden Unterhalt im Sinne des § 1579 Abs. 1 Satz 1 zu verstehen?
3. Verhältnis des § 1578 zu § 1579 Abs. 1 Satz 2.
4. Berücksichtigung veränderter Zeitverhältnisse bei Beurteilung des Unterhaltsbedarfs.
Wird beim Schadensersatzanspruche wegen Nichterfüllung die abstrakte Berechnung unbedingt dadurch ausgeschlossen, daß der Käufer beim Vertragsschlusse nicht die Absicht der Weiterveräußerung gehabt hat?