1. Kann ein Urteil wirksam demjenigen zugestellt werden, der Zustellungsbevollmächtigter der beiderseitigen Prozeßbevollmächtigten ist?
2. Ist die arme Partei an der Einlegung eines Rechtsmittels auch dann noch verhindert, wenn ihr der Beschluß über die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung eines Rechtsanwalts zwar nicht zugestellt, aber durch Übersendung einer Abschrift bekannt gegeben ist?
1. Ist die Aufwertungsverordnung für das Saargebiet vom 22. April 1929 revisibel?
2. Können zur Zeit die Gläubiger solcher Markdarlehen saarländischer Gemeinden, über die keine Schuldscheine ausgestellt sind, Aufwertung dieser Darlehen verlangen?
Bestand vor Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 und der Reichsdienststrafordnung von demselben Tage für den in den Ruhestand übergetretenen preußischen Beamten eine besondere Treupflicht gegenüber dem Staate, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Staates gemäß den §§ 88, 89 ALR. II 10 begründete?
Muß der Kraftfahrer vor Eisenbahnübergängen, deren Schranken offenstehen, mit dem Herannahen von Zügen rechnen und außer der Fahrbahn auch die Zugstrecke beobachten? Geht insbesondere eine Unübersichtlichkeit des Geländes insoweit zu seinen Lasten?
Unter welchen Voraussetzungen kann vom Deutschen Reich wegen Amtspflichtverletzung eines Steuerbeamten vor den ordentlichen Gerichten Schadensersatz gefordert werden und muß der Einwand, in Wirklichkeit werde in unzulässiger Weise ein Steuererstattungsanspruch verfolgt, vergeblich bleiben?
Sind die Grundsätze, welche über die Nichtbeachtung von Formmängeln in Willenserklärungen aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben aufgestellt sind, auch auf den Fall anwendbar, daß eine öffentlich-rechtliche Körperschaft den Vertragsgegner zu der irrigen Annahme verleitet, eine -- tatsächlich vorgeschriebene -- Genehmigung ihrer Willenserklärung durch die vorgesetzte Behörde sei nicht erforderlich?
1. Zur Haftung der Verwaltungsträger einer Aktiengesellschaft gegenüber Aktionären und solchen Dritten, die nach der schädigenden Handlung Aktien erwerben.
2. Über die Erfordernisse einer Bar-Kapitalserhöhung nach § 279 HGB.
1. Ist eine Auskunft als solche ein Rechtsgeschäft? 2. Kann der Geschäftsherr, der aus § 831 BGB. haftet, weil der Verrichtungsgehilfe arglistig handelte, dem Geschädigten dessen -- fahrlässiges -- Verschulden entgegenhalten, das bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat?
3. Haftet eine juristische Person nach § 831 BGB. für ein vorsätzliches rechtswidriges Handeln eines Verrichtungsgehilfen auch dann, wenn diesem die Verrichtung nur zusammen mit einer anderen Person zusteht und beide die Verrichtung ausführten?
4. Wird die Eigenschaft eines besonderen Vertreters aus § 30 BGB. dadurch ausgeschlossen, daß der Vertreter an Weisungen und Anordnungen eines übergeordneten Organs gebunden ist?
5. Kann darin, daß die juristische Person keinen besonderen Vertreter nach § 30 BGB. bestellt, ein als unerlaubte Handlung der juristischen Person zu vertretender Organisationsmangel liegen?
6. Stellt der Geschäftsbetrieb der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) einen privatrechtlichen Geschäftskreis dar?
7. Waren die Mitglieder der Generaldirektion dieser Staatsbank im Jahre 1925 zum mindesten "besondere" Vertreter im Sinne des § 30 BGB?