1. Ist die Anfechtung eines Kindesannahmevertrags wegen Irrtums zulässig, wenn der Annehmende nicht unverzüglich, nachdem er von dem Anfechtungsgrunde Kenntnis erlangt hatte, die Bestellung eines Pflegers für das Kind zur Entgegennahme der Anfechtungserklärung beantragt hat?
2. Liegt ein Verstoß gegen die Prozeßordnung vor, wenn ein Sachverständiger selbständig Zeugen oder Parteien über wesentliche Streitpunkte vernimmt?
1. Kann der Witwe eines preußischen unmittelbaren Staatsbeamten, die sich wiederverheiratet hatte, deren zweite Ehe aber demnächst auf Anfechtungsklage für nichtig erklärt worden ist, das ihr bereits vor dem Jahre 1933 erneut gewährte Witwengeld nachträglich im Hinblick auf den in der Durchführungsbestimmung Nr. 2 zu § 97 DBG. zum Ausdruck gelangten Rechtsgedanken wieder entzogen werden?
2. Welche rechtliche Bedeutung hat es für den Witwengeldanspruch einer solchen Ehefrau und für den Rechtsstreit um Gewährung des Witwengeldes, wenn der Beamte die Ehe durch Anfechtungsklage angefochten hat, vor der rechtskräftigen Entscheidung des Anfechtungsprozesses aber verstorben ist?
1. In welchem Zeitpunkt geht die Schadensersatzforderung des Verletzten gegen den Dritten auf den Versicherungsträger gemäß § 1542 RVO. über?
2. Kann der Berufsgenossenschaft, die einen solchen Anspruch geltend macht, der Einwand entgegengesetzt werden, daß der durch den Unfall Verletzte im Verfahren nach der Reichsversicherungsordnung die Entscheidung zu seinen Gunsten und zu Ungunsten der Berufsgenossenschaft erschlichen habe?
Kommt es für die Verwechslungsfähigkeit von Arzneimitteln, die verschiedenen Heilzwecken dienen, auf die Auffassung der Verbraucher an, wenn die Arzneimittel nur auf ärztliches Rezept und nur in Apotheken abgegeben werden dürfen?
1. Zum Begriff der abgeleiteten Firma. 2. Ist eine Firma "Louis B.'s Söhne" für eine von den Söhnen des Louis B. neu gegründete offene Handelsgesellschaft zulässig?
3. Enthält eine solche Firma den Namen der Söhne?
Ist der gemäß § 58 Abs. 2 des Reichsgesetzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 (RGBl. I S. 405) -- Branntw-MonG. -- zu entrichtende Branntweinaufschlag eine öffentliche Abgabe im Sinne des § 61 Nr. 2 KO.?
1. Kann im Falle der vorbeugenden Unterlassungsklage nach dem Hilfsantrage des Klägers erkannt werden, wenn dieser infolge einer vom Beklagten abgegebenen Erklärung in erster Linie die Hauptsache für erledigt erklärt und eine Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits verlangt und nur hilfsweise den Hauptantrag stellt, während der Beklagte die Hauptsache nicht für erledigt hält und bei dem Antrag auf Abweisung der Klage verbleibt?
2. Ist die Verletzung des § 308 ZPO. in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachten?
3. Muß der Ehemann, der sich durch einen gegen seine Ehefrau gerichteten Vorwurf in seiner Ehre verletzt fühlt, sich den Einwand entgegenhalten lassen, daß seine Ehefrau bei dem beanstandeten Vorgang sich noch verwerflicher verhalten habe als der Beklagte?
Kann sich in der Haftpflichtversicherung der Versicherungsnehmer, der sich mit der Beitragszahlung in Verzug befindet und über die Verzugsfolgen unterrichtet ist, durch Einzahlung des rückständigen Beitrags noch den Versicherungsschutz sichern, wenn ein Schadensereignis eingetreten ist und Schadensersatzansprüche des Verletzten gegen ihn zu erwarten stehen?
Bedarf der förmlichen Zustellung die Verfügung des Vorsitzenden, wodurch die Berufungsbegründungsfrist verlängert wird? Wann wird eine Entscheidung wirksam, die nur formlos mitzuteilen ist?