Ist für die Klage eines Beamten gegen die öffentliche Körperschaft, bei der er angestellt ist, der Rechtsweg zulässig, wenn er Anspruch auf den Ersatz des Schadens erhebt, der ihm durch das Unterbleiben einer Beförderung entstanden ist, und wenn er zur Begründung anführt, daß die Beamten, denen die Vornahme des auf die Besetzung der gehobenen Stelle gerichteten Verwaltungsaktes oder dessen Vorbereitung zustand, nicht nach pflichtmäßigem Ermessen, sondern willkürlich und in einer mit den Anforderungen an ordnungsmäßige Verwaltung unvereinbaren Weise gehandelt hätten?
1. Gibt das Fehlen einer Vereinbarung über die Gerichtszuständigkeit Anlaß zu einer ergänzenden Vertragsauslegung?
2. Kann die Zuständigkeit ausländischer Gerichte stillschweigend vereinbart sein?
Inwieweit kann die sogenannte Unfallneurose in ursächlichem Zusammenhange mit dem Unfall stehen und, wenn dies der Fall ist, von mitwirkendem Verschulden des Verletzten beeinflußt werden?
Unter welchen Voraussetzungen ist ein im Vergleichswege erklärter Verzicht auf alle künftigen Ansprüche aus einer Körperbeschädigung in seiner Tragweite zu begrenzen?
Sind die Vorschriften in § 618 Abs. 1 und 3 BGB. auf den Werkvertrag entsprechend anzuwenden, wenn der Unternehmer zur Herstellung des Werkes Räume des Bestellers betreten muß oder mit Vorrichtungen oder Gerätschaften des Bestellers zu arbeiten hat und infolge ihrer Beschaffenheit einen Unfall erleidet?
1. Wie ist es zu verstehen, wenn nach der Satzung einer Gesellschaft mbH. die Abtretung von Geschäftsanteilen von der Genehmigung "der Gesellschafter" abhängig ist?
2. Gilt eine solche Bestimmung auch für die Abtretung von Treugeberrechten, die dem Treugeber wirtschaftlich die Stellung eines Anteilsinhabers verleihen?
1. Fällt es noch in den Umfang der Fürsorgepflicht, wenn der Dienstpflichtige oder ein Angehöriger, auf den sich diese Fürsorge erstreckt, durch einen Gegenstand verletzt wird, den er, wenn auch in Unkenntnis seiner Gefährlichkeit, ohne Erlaubnis des Dienstberechtigten aus dessen Räumen mitgenommen hatte?
2. Unter welchen Voraussetzungen ist in einem solchen Falle eine Haftung des Dienstberechtigten aus unerlaubter Handlung gegeben?
3. Ist es dabei von Bedeutung, daß sich der Dienstberechtigte zur Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflicht anderer Personen bediente?
4. Kann der Klage aus unerlaubter Handlung das mitursächliche Verschulden eines Dritten entgegengehalten werden, wenn der Verletzte ein Minderjähriger, der Mitverursacher der Aufsichtspflichtige und die Mitursache die nicht gehörige Ausübung der Aufsicht war?
Können Geschäftsführungs- oder Bereicherungsansprüche im Rechtswege verfolgt werden, bei denen allein die Pflicht zur Leistung von Beiträgen für eine öffentlich-rechtliche Versicherung streitig ist, insbesondere wenn nicht Versicherungsbeiträge selbst, sondern Beiträge für eine andere ausreichende Versorgung an Stelle der Sozialversicherung gezahlt worden sind?
1. Stehen dem Pächter, wenn das Siedlungsunternehmen die Pacht vorzeitig gekündigt hat, Entschädigungsansprüche gegen seinen Verpächter zu, der das Pachtgut an das Siedlungsunternehmen veräußert hat?
2. Ist für solche Ansprüche der Rechtsweg zulässig?