1. Wird durch die Heilung eines Formmangels nach § 1027 Abs. 1 Satz 2 ZPO. der ursprünglich unwirksam geschlossene Schiedsvertrag rückwirkend wirksam oder kommt erst durch die Einlassung auf die schiedsrichterliche Verhandlung der Schiedsvertrag zustande?
2. Kann in der Revisionsinstanz berücksichtigt werden, daß entgegen der Feststellung der Vorinstanz ein für das schiedsrichterliche Verfahren vorgesehener zweiter Rechtsgang beschritten worden ist?
3. Ist es schlechthin ausgeschlossen, verfahrensrechtliche Aufhebungsgründe aus § 1041 Abs. 1 ZPO. gegen einen Schiedsspruch geltend zu machen, wenn dieser im Schiedsverfahren durch eine Art Rechtsmittel angefochten werden kann?
4. Deckt das den Schiedsrichtern durch § 1034 Abs. 2 ZPO. eingeräumte Ermessen ein Verfahren, das dem Grundgedanken des § 551 Nr. 3 ZPO. widerspricht?
5. Zur Abgrenzung zwischen den Fällen der Nrn. 1 und 2 von § 1041 Abs. 1 ZPO.
1. Kann der Darlehnsgeber, der unter Verstoß gegen § 4 der Preistreibereiverordnung einen übermäßigen Verdienst sich ausbedungen und erhalten hat, dem Anspruch auf Rückzahlung der übermäßigen Vergütung gegenüber einwenden, daß der Darlehnsnehmer mit der Höhe der Vergütung einverstanden gewesen sei?
2. Trifft den Darlehnsnehmer mitwirkendes Verschulden?
3. Ist eine Verwirkung des Anspruchs auf Herausgabe der Bereicherung möglich?
1. Kann die häusliche Gemeinschaft im Sinne von § 55 Abs. 1, § 57 Abs. 1 Satz 3 des neuen Ehegesetzes auch innerhalb einer und derselben Wohnung aufgehoben sein?
2. Zur Anwendung des § 59 Abs. 2 des neuen Ehegesetzes.
1. Setzt die Anwendung des Art. 171 EG.z.BGB. voraus, daß die Kündigung beiden Vertragsteilen in gleicher Weise zustand?
2. Über den vertraglichen Ausschluß der Obhutpflicht des Entleihers (Mieters, Pächters).
1. Ist der Rechtsweg zulässig für einen Schadensersatzanspruch gegen das Unternehmen "Reichsautobahnen" aus angeblich unzulässigen nachbarlichen Einwirkungen?
2. Wie gestaltet sich die Anwendung des § 906 BGB. auf lästige Einwirkungen, die von der Reichsautobahn aus auf Nachbargrundstücke stattfinden?
Unter welchen Voraussetzungen kann das Urteil eines Oberlandesgerichts, das die Berufung des ausgebliebenen Berufungsklägers auf Antrag des erschienenen Berufungsbeklagten als unzulässig verwirft, mit der Revision angefochten werden?
1. Kann die Frau, wenn die Eheleute im Güterstande der allgemeinen Gütergemeinschaft leben, ihrem Mann eine widerrufliche Generalvollmacht mit der Wirkung erteilen, daß er den von ihm vorgenommenen Schenkungen namens seiner Frau zuzustimmen vermag?
2. Unter welchen Voraussetzungen macht ein Mißbrauch der Vollmacht die Schenkung unwirksam?
Kann der Antrag auf Feststellung, daß durch die Eintragung eines Gebrauchsmusters kein Schutzrecht begründet sei, beim Reichspatentamt für solche Gebrauchsmuster gestellt werden, die vor dem Inkrafttreten des Gebrauchsmustergesetzes vom 5. Mai 1936 durch Zeitablauf erloschen sind?