1. Zur Anwendung des Art. 17 EG.z.BGB. und des § 606 ZPO., falls der Ehemann oder die Ehegatten außer der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
2. Welcher Zeitpunkt ist nach Art. 17 EG.z.BGB. unter der "Zeit der Erhebung der Klage" zu verstehen?
3. Steht die Unterlassung der Ausschlagung einer einem Deutschen ohne seinen Willen zugefallenen ausländischen Staatsangehörigkeit ihrem Erwerb auf Antrag im Sinne des § 25 Abs. 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 gleich?
4. Ist mit Frankreich die Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung von Scheidungsurteilen verbürgt?
5. Kann ein Ehebruch beim Hinzutreten der sonstigen Voraussetzungen des § 1568 BGB. die Scheidung auch auf Grund dieser Vorschrift rechtfertigen?
1. Wann ist der Unterhaltsvertrag geschiedener Ehegatten als Leibrentenvertrag anzusehen?
2. Über die Erfordernisse der Bestätigung eines nichtigen Unterhaltsvertrages.
1. Ist für die Frage, ob die durch Zustellung von Anwalt zu Anwalt erfolgte Zurücknahme der Berufung wirksam widerrufen worden ist, der Zeitpunkt der Ausstellung des Empfangsbekenntnisses von Bedeutung?
2. Können die Wirkungen der Zurücknahme der Berufung durch Parteieinverständnis wieder beseitigt werden?
3. Kann die Zurücknahme der Berufung widerrufen werden, wenn sie vom Gegner durch betrügerische Vorspiegelungen herbeigeführt worden ist? Setzt der Widerruf die vorgängige strafgerichtliche Verurteilung des Gegners voraus?
Kann eine nach dem Beginn der Sperrfrist des § 3 der alten, des § 28 der geltenden Vergleichsordnung erfolgte Forderungspfändung die in § 845 Abs. 2 ZPO. bezeichnete Wirkung für eine vor der Sperrfrist erfolgte Pfändungsbenachrichtigung auslösen?
1. Wie gestaltet sich die Haftung des Staates für den Schaden, den die Besatzung eines zum öffentlichen Dienst bestimmten und daher dinglichem Zugriff entzogenen Schiffes einem Dritten in schuldhafter Verletzung ihrer Dienstobliegenheiten zugefügt hat?
2. Zum Rangverhältnis des Anspruchs der Behörde auf Ersatz der Aufwendungen für Hebung eines Schiffes.
1. Kann eine Endtagsfrist zum Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr verlängert werden, wenn das Verfahren unterbrochen wird und das Ende der Frist in die Zeit der Unterbrechung fällt?
2. Kann ein Urteil über den Grund eines eingeklagten Teilanspruchs mit der Begründung erlassen werden, daß ein Pfändungsgläubiger auf den nichteingeklagten Teil des Anspruchs verwiesen wird?
3. Sind die Pfändungsbeschränkungen aus § 850 ZPO. von Amts wegen und auch in einem Rechtsstreit zu beachten, an dem der Pfändungsgläubiger nicht beteiligt ist?
4. Sind Schadensersatzansprüche wegen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit und auf Ersatz von Heilungskosten selbständige Ansprüche?
5. Zur Frage der Mitverursachung einer Psychoneurose durch einen Eisenbahnunfall.
1. Sind die Genossen einer Uhren-Einkaufsgenossenschaft, die keine eigenen Verkaufsgeschäfte unterhält, sondern die von ihr bei bestimmten Uhrenherstellern (besonders der Schweiz) eingekauften Uhren nebst Ersatzteilen an ihre Genossen zum Weiterverkauf in ihren Geschäften abgibt, als "Beauftragte" im Sinne des § 13 Abs. 3 UnlWG. anzusehen?
2. Wann ist jemand in dem Geschäftsbetrieb und für den Geschäftsbetrieb eines Auftraggebers im Sinne dieser Vorschrift als "Beauftragter" tätig?
3. Welche Befugnis muß ihm gegenüber der Auftraggeber (Betriebsinhaber) haben?