1. Kann ein Hypothekenbrief gemäß § 1162 BGB. im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden, wenn der zur Herausgabe verurteilte Besitzer des Briefs sich der Zwangsvollstreckung entzieht?
2. Ist die Anfechtungsklage aus § 957 Abs. 2 ZPO. trotz Vorliegens der Voraussetzung der Nr. 1 das. abzuweisen, wenn es an einem Rechtsschutzbedürfnis des Klägers mangelt?
1. Kann das Kammergericht oder das Oberlandesgericht München von der Entscheidung eines Oberlandesgerichts abweichen, das selbst nicht mehr zur Entscheidung über die weitere Beschwerde in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit berufen ist, aber zum Bezirk des anderen der beiden genannten Oberlandesgerichte gehört, oder muß es die weitere Beschwerde dem Reichsgericht vorlegen?
2. Muß die Firma einer offenen Handelsgesellschaft im Handelsregister gelöscht werden, wenn ein Vollhandelsgewerbe nicht mehr betrieben wird, der Betriebsumfang vielmehr auf den eines Kleingewerbes zurückgegangen ist?
3. Wird die offene Handelsgesellschaft durch die Veränderung des Betriebes zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts?
4. Wie ist die Umwandlung im Grundbuch zu verlautbaren?
Inwieweit wird der persönliche Gläubiger des Vergleichsschuldners, dem ein Absonderungsrecht an einem diesem gehörigen Gegenstande zusteht, vom Vergleichsverfahren betroffen, wenn er dazu nur den seiner Annahme nach durch das Absonderungsrecht nicht gedeckten Teil seiner Forderung anmeldet?
Ist in dem Streit wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters der Einwand mangelnder Rechtswirksamkeit des Musters auch nach der Neuordnung des Löschungsverfahrens noch zulässig?
Kann den guten Sitten ein Vertrag zuwiderlaufen, wonach ein Schuldner gegen Unterhaltszahlungen seines Bruders Dienste leistet, ohne daß ihm ein Rechtsanspruch auf das Entgelt für seine Arbeit eingeräumt wird?
1. Können die Bedingungen der Fernsprechordnung im Rechtsweg auf ihre Sittenwidrigkeit geprüft werden?
2. Ist die Übernahme dieser Bedingungen in die Preisvereinbarungen der Deutschen Reichspost mit den Telefongesellschaften über den Apparatevertrieb sittenwidrig?
1. Findet § 228 BGB. auch auf Fälle des sog. Jagdnotstandes Anwendung oder wird durch die in § 40 des Reichsjagdgesetzes vom 3. Juli 1934 (RGBl. I S. 549) -- RJagdG. -- getroffene Sonderregelung die Anwendung des § 228 BGB. ausgeschlossen?
2. Zur Frage, wann ein wildernd betroffener Jagdhund im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 3 RJagdG. "als solcher kenntlich" ist; wann er "zu seinem Dienste verwandt" wird oder sich "aus Anlaß des Dienstes vorübergehend der Einwirkung seines Führers entzogen" hat.
Muß der Grundbuchrichter, dem bekannt ist, daß die ein Grundstück erwerbenden Eheleute in Errungenschaftsgemeinschaft leben, ihrem Antrage, sie als Bruchteilseigentümer einzutragen, stattgeben?