1. Kann der mit einem Vorausvermächtnisse Bedachte bezüglich des Gegenstandes des Vorausvermächtnisses der Substitut des Erben (oder Fiduziarerben) sein?
2. Ist es für die Beurteilung der vorstehenden Frage von entscheidender Bedeutung, wenn das Vorausvermächtnis unter einer Bedingung ausgesetzt ist?
1. Fallen die Kosten der Kommission zur Veranlagung der Einkommensteuer in den Stadtkreisen der Staatskasse auch dann zur Last, wenn nicht ein von der Staatsregierung besonders ernannter Kommissar, sondern der Stadtbürgermeister oder an dessen Stelle ein anderes Magistratsmitglied den Vorsitz in der Kommission führt?
2. Ist der Umstand, daß die Veranlagung der Einkommensteuer zugleich die Grundlage für die kommunale Besteuerung bildet, oder daß die Veranlagung der Personen mit Einkommen von nicht mehr als 900 M nach Maßgabe der §§ 74. 75 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 nur im Interesse kommunaler oder anderer öffentlicher Verbände erfolgt, von Einfluß auf die Verpflichtung des Staates zur Tragung der Kosten der Veranlagung?
Ist, wenn beide Eheleute sich ihre bisherigen Ehebrüche verziehen haben, und dann der Ehemann einen neuen Ehebruch begeht, die Ehescheidungsklage der Ehefrau wegen jenes neuen Ehebruches des Ehemannes unbedingt zulässig?
Ist der Patron verpflichtet, zu dem Neubau eines durch das Wachstum der Kirchengemeinde nötig gewordenen zweiten Gotteshauses neben dem schon bestehenden und auch weiterhin zu gottesdienstlichen Zwecken bestimmten Kirchengebäude beizutragen?
Kann der Schürfer, wenn ihm nach Beginn der Schürfarbeiten von der zuständigen Bergbehörde im öffentlichen Interesse die Einstellung der Schürfarbeiten und die Verdichtung des niedergetriebenen Bohrloches aufgegeben ist, für die aufgewandten Kosten der Anlegung, Einstellung und Verdichtung auf Grund des § 75 der Einleitung zum Allgemeinen Landrechte und des § 4 des Gesetzes vom 11. Mai 1842 vom Staate Entschädigung beanspruchen?
Zum Begriff der gemeinen Last nach § 175 A.L.R. I. 11. Kann eine gemeine Last diese Eigenschaft dadurch teilweise verlieren, daß sie den in der Provinz gewöhnlich vorkommenden Umfang überschreitet?