1. Sind die §§ 74 flg. HGB. auch dann anwendbar, wenn ein selbständiger Kaufmann sein Handelsgeschäft veräußert und gleichzeitig zum Erwerber in ein Angestelltenverhältnis tritt?
2. Steht der Anwendbarkeit der Umstand entgegen, daß der Veräußerer nach dem Vertrage das Geschäft auch weiterhin nach außen als selbständiger Kaufmann führen soll?
3. Gewinnanteile als wechselnde Bezüge im Sinne des § 74b Abs. 2 HGB.
4. Bewirkt die Vereinbarung einer längeren als zweijährigen Dauer des Wettbewerbsverbots dessen Nichtigkeit?
1. Was ist unter "Lieferungen nach dem Ausland" in § 19 der Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 zu verstehen?
2. Wann ist ein Kettenhandelsgeschäft nichtig?
Gewährt § 13 der preuß. VO., betr. die einstweilige Versetzung der unmittelbaren Staatsbeamten in den Ruhestand, vom 26. Februar 1919 einen im Rechtswege verfolgbaren Anspruch auf Versetzung in den Ruhestand?
Umfaßt die Versicherung eines Schiffs gegen alle Gefahren der Seeschiffahrt auch diejenige Gefahr, die sich für das Schiff aus Art. 29, 28 des Waffenstillstandsvertrags vom 11. November 1918 ergibt?
Kommt ein Grundstücksveräußerungsvertrag "zustande, wenn ein in der Form des § 313 BGB. erfolgtes Kaufangebot zwar noch vor Ablauf der bestimmten Annahmefrist formgerecht angenommen wird, die Parteien aber zuvor formlos eine das ursprüngliche Angebot außer Kraft setzende Abänderung der Kaufbedingungen vereinbart hatten?
1. Kann eine vorbeugende Unterlassungsklage auch schon gegenüber einem drohenden erstmaligen widerrechtlichen Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut oder Recht gewährt werden?
2. Was sind Tatsachen im Sinne des § 824 BGB.?
3. Liegt das Behaupten einer dem anderen nachteiligen Tatsache im Sinne des § 824 BGB. schon dann vor, wenn die Behauptung nur diesem anderen gegenüber aufgestellt worden ist und nur er davon Kenntnis erlangt hat?
1. Genügt es im Falle der Gesamtvertretung zur Wirksamkeit eines Vertrags, daß der eine der beiden Gesamtvertreter die Vertragserklärung abgibt und der andere jenem gegenüber seine Genehmigung formlos erklärt?
2. Setzt die Wirksamkeit der Genehmigung voraus, daß dem Genehmigenden der vollständige Inhalt des genehmigten Vertrags bekannt ist?
1. Kann eine Beschaffenheitsangabe nach § 13 WZG. auch durch ein Bild gemacht werden?
2. Genügt der Hinweis auf die Ersatzeigenschaft oder Herkunft aus einer bestimmten Betriebsart zur Beschaffenheitsangabe?
3. Kann trotz Verwendung desselben Motivs eines Warenzeichens in einem anderen Warenzeichen die Verwechselungsgefahr ausgeschlossen sein?