Ist der von einem im Inlande eine Niederlassung nicht besitzenden Gewerbetreibenden auf Grund des § 14 des Warenzeichengesetzes vom 12. Mai 1894 erhobene Klaganspruch auf Schutz in dem ihm durch Vertrag eingeräumten Rechte der ausschließlichen Benutzung des Namens eines Anderen zur Kennzeichnung seiner Waren schon deshalb unbegründet, weil dem Kläger dieser Anspruch in demjenigen Staate, in welchem sich seine Niederlassung befindet, aus dem Grunde versagt wird, daß die streitige Namensbenutzung Gemeingut geworden sei?
1. Ist die Zulässigkeit der unter der Herrschaft des früheren Rechtes angestellten Klage, durch welche ein Hypothekengläubiger der Pfändung von Zubehörstücken eines Landgutes widerspricht, nach dem früheren, oder nach dem im Laufe des Rechtsstreites in Kraft getretenen neuen Rechte zu beurteilen?
2. Ist der Widerspruch des Hypothekengläubigers gegen ein unter der Herrschaft des früheren Rechtes seitens eines Dritten an Zubehörstücken wirksam erworbenes Pfandrecht nach den Vorschriften des früheren Rechtes über Zubehöreigenschaft und über Zulässigkeit der Pfändung von Zubehörstücken, oder nach den Vorschriften des neuen Rechtes darüber zu beurteilen?
Welchen Einfluß in Bezug auf die Gültigkeit eines Patentes hat die Nichtübereinstimmung zwischen dem Erteilungsbeschlusse und der bekannt gemachten Anmeldung?
Findet § 656 B.G.B. auf Mäklerverträge über Heiratsvermittelung, die vor dem 1. Januar 1900 geschlossen sind, Anwendung? Inwiefern verstoßen solche Verträge gegen die guten Sitten?
Ist, wenn durch ein zweites Testament, in dem nur ein heres ex re certa eingesetzt ist, das frühere aufgehoben wird, nach der l. 29 (30) Dig. ad S. C. Trebell. 36, 1 ein Universalvermächtnis zu Gunsten der in dem früheren Testamente eingesetzten Erben zu präsumieren?
1. Rechtliche Stellung der Agenten der Versicherungsgesellschaften.
2. Welche Grundsätze sind für die Haftung des Versicherungsnehmers bei unrichtiger Beantwortung der im Versicherungsvertrage gestellten Fragen maßgebend, insbesondere wenn bei dieser Beantwortung der Agent der Versicherungsgesellschaft thätig gewesen ist?
1. Handelskauf mit verschiedenem Erfüllungsort für Käufer und Verkäufer; nach welchem örtlichen Rechte ist die Frage zu entscheiden, welche Handlungen der Käufer vornehmen muß, um sich die Rechte aus einer mangelhaften Beschaffenheit der Ware zu erhalten?
2. Kann für den deutschen Richter fremdes Recht auch dann in Betracht kommen, wenn es sich um einen Betrug des Verkäufers handelt?
3. Englisches Recht über die Klagen, die dem Verkäufer zu Gebote stehen, wenn es nicht zur Lieferung der Ware gekommen ist; sind diese Rechtssätze vom deutschen Richter zur Anwendung zu bringen, wenn der Erfüllungsort für den Käufer im Gebiete des englischen Rechtes liegt?
1. Ist der Schlepper, wenn das geschleppte Schiff auf Grund gerät, zur Hilfeleistung verpflichtet?
2. Kann nach gemeinem Rechte dem Anspruche auf Schadensersatz durch den Hinweis darauf begegnet werden, daß der Beschädigte den Schaden durch eigene Thätigkeit hätte abwenden können?