Wie muß der Besitz eines Dritten an dem sog. thatsächlichen Zubehör beschaffen sein, wenn er bewirken soll, daß letzteres vom Zuschlage nicht mitergriffen wird?
Befreit im Enteignungsverfahren die Hinterlegung der vorläufig festgestellten Entschädigungssumme den Unternehmer von der (vereinbarten) Pflicht zur Verzinsung derselben überhaupt oder wenigstens nach erfolgter Dringlichkeitserklärung?
1. Zum Begriffe der nach § 16 Gew.O. konzessionspflichtigen Stauanlagen für Wassertriebwerke.
2. Was ist im Falle einer schädlichen Stauanlage für ein Wassertriebwerk unter dem Gewerbebetriebe zu verstehen, auf dessen Einstellung nach § 26 Gew.O. nicht geklagt werden darf?
3. Umfang des Rechtes des Gegenüberliegers auf Zurückleitung des Wassers nach § 13 Nr. 2 des preußischen Privatflußgesetzes vom 28. Februar 1843.
Wann beginnt nach § 26 des Binnenschiffahrtsgesetzes die Verjährung des Anspruches gegen den Frachtführer wegen Verlustes des Gutes, wenn ein bestimmter Tag der Ablieferung nicht vereinbart war?
Ist in der Zurverfügungstellung einer bei einem Spediteur lagernden, einem Dritten verkauften Ware an diesen Dritten und der gleichzeitig an denselben erfolgenden Übergabe eines Verfügungsscheines eine Übertragung des Herausgabeanspruches gegen den Spediteur zu finden, welche nach § 931 B.G.B. die gemäß § 929 das. zur Übertragung des Eigentums erforderliche Übergabe der beweglichen Sache zu ersetzen geeignet ist, oder enthält eine solche Zurverfügungstellung nur eine Anweisung an den Spediteur, die Sache dem Dritten auszuhändigen, welche jederzeit widerrufen werden kann? Kann, wenn der Verkäufer dem Käufer und dieser einem Dritten den Anspruch auf Herausgabe der bei dem Spediteur lagernden Ware abgetreten hat, diesem Anspruche des Dritten mit Erfolg der Einwand entgegengesetzt werden, daß der Ankäufer den Erwerb durch falsche Vorspiegelung von Kreditwürdigkeit bewirkt habe, und daß der Dritte bei diesen Machenschaften beteiligt gewesen sei?
Ist der Erwerber von Waren, die mit dem für sie eingetragenen Wortzeichen von dem Berechtigten versehen und in den Verkehr gebracht worden sind, durch die Zeicheneintragung gehindert, dieselben unter Benennung mit dem eingetragenen Worte zum Verkaufe anzukündigen?
Ist der Empfänger einer seewärts angebrachten Schiffsladung berechtigt, von dem Schiffer zu verlangen, daß die Ladung bei der Übergabe an den Leichter an Bord des Seeschiffes verwogen werde?