Sind die vor Erlassung des Reichsgesetzes vom 11. Mai 1920 über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1918 getroffenen Anordnungen und Maßnahmen mit rückwirkender Kraft gültig, auch wenn sie dem Art. 153 der Reichsverfassung widersprechen?
1. Enthält Art. 131 der Reichsverfassung sofortiges unmittelbares Recht? Wie wirken seine Vorschriften in den Gebieten ohne Staatshaftungsgesetz, wie gegenüber den bereits bestehenden Staatshaftungsgesetzen?
2. Zur Frage der staatlichen Entschädigungspflicht für hoheitsrechtliche Eingriffe.
Ist ein Rechtsmittel zulässig gegen ein Urteil, das sich als Zwischenurteil bezeichnet, aber über einen von mehreren im Eventualverhältnis geltend gemachten Ansprüchen entschieden hat?
1. Zu den Begriffen "Annahme" (Abnahme) im Sinne des § 438 HGB., § 97 der Eisenbahnverkehrsordnung und "Selbstverlader" im Sinne des § 61 Abs. 4 EVO.
2. Besteht bei Verlust von Frachtgütern während der Eisenbahnbeförderung unter Umständen die Vermutung, daß der Verlust durch ein Verschulden von Bahnangestellten herbeigeführt worden ist?
Welche Bedeutung hat die Klausel "Netto Kasse gegen Frachtbriefduplikat" für die Frage des Zeitpunktes, in dem das Eigentum an der verkauften Ware auf den Käufer übergeht?
Kann derjenige, welcher vor dem Kriege sein Grundstück mit langfristiger Bindung einem anderen zu einem bestimmten Preise zum Kaufe angeboten hatte, nach rechtzeitiger Annahme seines Angebots die Erfüllung wegen der durch den Krieg und die Revolution herbeigeführten Veränderung der Verhältnisse verweigern?
1. Zur Anwendung des deutsch-polnischen Abkommens vom 20. September 1920, betr. die Überleitung der Rechtspflege, auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in der Revisionsinstanz.
2. Ist für eine auf § 2113 BGB. gestützte Klage des Nacherben gegen den Erwerber eines Nachlaßgrundstücks auf Feststellung der Verpflichtung, das Grundstück im Falle des Eintritts der Nacherbfolge herauszugeben, der dingliche Gerichtsstand insbesondere dann begründet, wenn das Recht des Nacherben im Grundbuch eingetragen ist?
Zur Frage der Rechtswirksamkeit von Verträgen über militärische Ausrüstungsgegenstände, die sich bei Abschluß des Waffenstillstandsvertrags vom 11. November 1918 in dem vom Feinde zu besetzenden Gebiete befanden und nicht in dem für die Räumung festgesetzten Zeitpunkte mitgeführt werden konnten.
Kann der Dienstberechtigte gegenüber dem Anspruche des Dienstverpflichteten auf Rechnungslegung wegen eines ihm aus dem Dienstverhältnis gegen den Dienstverpflichteten zustehenden Schadensersatzanspruchs ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen?
1. Zu den Begriffen der "nautischen Verrichtungen" eines Kahnschiffers und der "gehörigen Bemannung" eines Kahns.
2. Braucht bei der Kaskoversicherung eines Kahns der Versicherer für Schäden, die durch die Schiffsmannschaft verschuldet sind, nicht zu haften, wenn er sich von der Haftung für die durch Verschulden des Kahneigners verursachten Schäden freigezeichnet hat?