Steht einer Schadensersatzklage aus unerlaubter Handlung in gleicher Weise, wie einer Kondiktion, die Rechtskraft des mittels der unerlaubten Handlung erlangten Urteiles im Wege? Zu welchem Betrage können mit der ersteren Klage Zinsen gefordert werden?
Ist bei Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens einer Aktiengesellschaft nach Maßgabe des § 16 des preußischen Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 auch der sog. Agiogewinn zu berücksichtigen?
Wird der nach zehnjährigem Bestehen der Fenster gesetzlich gewährte Schutz durch einen gegen ihre Anlegung vom Nachbar erhobenen Widerspruch oder durch einen mündlichen Vertrag, inhalts dessen er sich das Recht vorbehält, sie jederzeit verbauen zu dürfen, ausgeschlossen?
Ist bei einer Urkunde über die Verbürgung für Kapital und Zinsen, welche zu einer Zeit ausgestellt ist, zu welcher die letzteren noch nicht zu laufen begonnen hatten, die Mitverbürgung für die Zinsen in Bezug auf die Höhe des Stempels von Bedeutung?
1. Ist bei den von Ausländern im Auslande errichteten Urkunden der in § 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes bezeichneten Art die Stempelpflicht durch den Gebrauch der Urkunde bedingt?
2. Kann der Inhaber einer solchen Urkunde, der ein rechtliches Interesse an ihrem Gegenstande hat, schon vor dem Gebrauche der Urkunde zur Zahlung der Stempelsteuer angehalten werden?
Wird die Verjährung des Entschädigungsanspruches des Eigentümers eines durch Bergbau beschädigten Grundstückes dadurch unterbrochen, daß der Bergbautreibende dem Pächter des Grundstückes für entzogenen Fruchtgenuß Entschädigung gewährt?
1. Findet ein auf Grund des § 12 des Gesetzes, betr. die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, vom 2. Juli 1875 erlassenes Ortsstatut und die daraufhin erlassene Polizeiverordnung, wodurch gewisse Anforderungen an eine zum Anbau fertig gestellte Straße gemacht werden, auch auf Wohngebäude Anwendung, mit deren Errichtung an der Straße bereits vor Erlassung des Ortsstatutes mit polizeilicher Erlaubnis begonnen worden war?
2. Kann bei nachträglicher Aufhebung eines auf Grund eines solchen Ortsstatutes erlassenen polizeilichen Bauverbotes wegen der bestandenen zeitweiligen Beschränkung der Ausübung des Eigentumsrechtes Entschädigung nach den Grundsätzen des Enteignungsrechtes verlangt werden?