1. Liegt in dem im entscheidenden Teile eines Urteiles enthaltenen Ausspruche, daß die Sache in der Hauptsache erledigt sei, immer eine Entscheidung in der Hauptsache?
2. Ist nach § 99 Abs. 3 C.P.O. (n. F.) die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über den Kostenpunkt auch dann zulässig, wenn nach Lage des Falles eventuell in der Hauptsache kein Rechtsmittel gegeben sein würde?
Ist für die Klage des Konkursverwalters, durch welche er die den Gesellschaftsgläubigern als solchen gegen den Kommanditisten zustehende Forderung auf Einzahlung der versprochenen Einlage geltend macht, der Gerichtsstand des Erfüllungsortes am Sitze der Gesellschaft begründet?
Ist, wenn unter Eheleuten die allgemeine Gütergemeinschaft des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht, gegen den Ehemann, der im Ehescheidungsprozesse Berufung eingelegt hat, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung eines Kostenvorschusses an den von der Ehefrau für die Berufungsinstanz bestellten Prozeßbevollmächtigten gerechtfertigt?
Unter welcher Voraussetzung ist das Reichsgericht zur Entscheidung über Beschwerden, die gegen Beschlüsse des Oberlandeskulturgerichtes in Berlin gerichtet sind, zuständig?
Ist zur Gültigkeit der von Anwalt zu Anwalt erfolgten Zustellung einer Berufungsrücknahme-Erklärung das Vorhandensein einer förmlichen Urschrift jener Erklärung notwendig, oder genügt die Übergabe eines als beglaubigte Abschrift bezeichneten Schriftstückes?
Muß das Gerichtssiegel, mit welchem die von dem Gerichtsschreiber zu erteilenden Ausfertigungen der Urteile nach § 317 Abs. 3 C.P.O. zu versehen sind, aus einem besonderen, mit der Ausfertigung zu verbindenden Stoffe, der den Eindruck des Siegelzeichens aufzunehmen geeignet ist, hergestellt werden?
Ist bei Berechnung der Beschwerdesumme für die von einem Rechtsanwalte in eigenem Namen gegen einen in der Beschwerdeinstanz erlassenen Wertfestsetzungsbeschluß eingelegte weitere Beschwerde der Umstand mit in Betracht zu ziehen, daß die Sache auch schon in der Berufungsinstanz bei dem vorigen Beschwerdegerichte anhängig gewesen ist, und daß jener Anwalt nicht nur in der ersten Instanz, sondern auch in der Berufungsinstanz die Partei vertreten hat?
1. Kann in dem bloßen Widerspruche gegen einen von der Gegenpartei gestellten das Verfahren betreffenden Antrag, wenn dieser Widerspruch in die Form eines Antrages gekleidet wird, ein das Verfahren betreffendes Gesuch im Sinne des § 567 Abs. 1 C.P.O. gefunden werden?
2. Ist gegen Beschlüsse, durch welche Beweisaufnahmen und insbesondere Eidesabnahmen im Auslande angeordnet werden, Beschwerde zulässig?
Darf der angebotene Sachverständigenbeweis ohne weiteres für mißlungen angesehen werden, wenn die beweispflichtige Partei den Sachverständigen an der Vornahme der erforderlichen Untersuchung gehindert hat?