1. Führung des Nachweises der Zahlung des Gerichtsgebührenvorschusses für die Revisionsinstanz gemäß § 554 Abs. 7 ZPO.
2. Beweislast im Falle des § 149 preuß. AllgBergges. Ist § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB. entsprechend anwendbar?
1. Kann gegen eine auf § 1 des preuß. Tumultschadensgesetzes vom 11. März 1850 gestützte Klage wegen Plünderung von Waren mit Erfolg eingewendet werden, daß die Waren wegen Zuwiderhandlung gegen § 1 der Bekanntmachung vom 16. Januar 1917 über die Regelung der Einfuhr hätten polizeilich beschlagnahmt werden können?
2. Zur Anwendung der § 134 u. § 138 Abs. 1 BGB. auf solche Zuwiderhandlungen.
Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Ersatzanspruch der Berufsgenossenschaft aus § 903 RVO. gegen den Unternehmer, der einen Betriebsleiter gemäß § 913 Abs. 1 RVO. bestellt hat? Haftet der Unternehmer schlechthin, wenn er nach § 913 Abs. 2 strafbar ist?
1. Nach welchen Grundsätzen ist die dem Enteigneten gemäß §§ 137, 148 des preuß. Allg. Berggesetzes zu gewährende "vollständige Entschädigung" zu bemessen? Ist § 8 des preuß. Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 ergänzend anzuwenden?
2. Ist die Absicht des Enteigneten, durch seinen Sohn, einen Architekten, auf dem Grundstück eine Arbeiterkolonie zu errichten, auf die Bemessung der Entschädigung von Einfluß? Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse des Enteigneten.
Kann eine Polizeiverordnung für streupflichtige Straßenanlieger, die unter Billigung der Polizeiverwaltung die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf dritte Personen übertragen haben, die zivilrechtliche Haftung ausschließen?
Zur Frage des Rücktritts vom Lieferungsvertrage wegen veränderter Umstände. Kann der Unternehmer seine Lieferungsweigerung damit begründen, daß die Erfüllung zum Vertragspreise auch den anderen Bestellern gegenüber seinen geschäftlichen Untergang nach sich ziehen würde?
1. Genügt es zur "bestimmten Angabe des Interesses" im Sinne des § 70 Abs. 1 Nr. 2 ZPO., wenn der Beitretende sich als Streitverkündeten bezeichnet?
2. Zum Begriff der Protokollanlage nach § 176 Abs. 2 FGG.
Wem steht die Sorge für die Person des Kindes zu, wenn die Ehe aus alleinigem Verschulden eines Ehegatten geschieden ist und derjenige Eheteil, dem zunächst das Fürsorgerecht gemäß § 1635 BGB. zustand, es infolge einer Anordnung des Vormundschaftsgerichts verliert?