Hat der Inhaber eines Zinskoupons eine abstrakte Geld- oder eine Zinsforderung? Steht das am Zahlungsorte geltende Verbot Zinsen von Zinsen zu nehmen, seinem Anspruch auf Zögerungszinsen für den Zinskouponsbetrag entgegen?
Ist der Rechtsweg zulässig, wenn die Erstattung von Eingangszöllen, welche von preußischen Zollbehörden eingezogen und bei denselben gezahlt sind, gefordert wird, weil die gesetzlichen Voraussetzungen der Verpflichtung zur Bezahlung dieser Zollbeträge nicht vorgelegen haben?
Macht sich der Verfasser, welcher in Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen A.L.R. I. 11. §. 1019, d. h. ohne zuvörderst die noch vorrätigen Exemplare der früheren Ausgabe gegen Barzahlung abgenommen zu haben, eine neue Ausgabe veranstaltet, eines Nachdruckes im Sinne von §. 5 lit. c. des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870 schuldig, oder ist er nur verpflichtet, jene Exemplare nachträglich abzunehmen, bezw. Entschädigung zu leisten?
Ist der Entschädigungsanspruch, welchen das preuß. Allg. Berggesetz vom 24. Juni 1865 §. 154 dem früher berechtigten Bergbautreibenden gegen den Unternehmer einer erst später genehmigten öffentlichen Verkehrsanstalt einräumt, auf Kosten für Anlagen, bezw. für deren Veränderung beschränkt, welche in dem Bergwerke zum Schutze der öffentlichen Verkehrsanstalt errichtet werden müssen, oder steht dem Bergbautreibenden auch ein Entschädigungsanspruch für solche Anlagen, bezw. für deren Veränderung zu, welche der Bergbautreibende machen muß, um neben dem Bestehen der Verkehrsanstalt seinen Bergwerksbetrieb fortsetzen zu können?
Welche Forderungen fallen als in Bezug auf den Gewerbebetrieb des Empfängers der Ware oder Arbeit entstandene unter die Ausnahmebestimmung des §. 1 Nr. 1 Abs. 2 des Gesetzes wegen Einführung kürzerer Verjährungsfristen vom 31. März 1838?
1. Nach welchem Zeitpunkte bestimmt sich der Vermögensbestand, welcher für eine während fingierter Gütergemeinschaft kontrahierte Schuld haftet?
2. Welche Art der Gütergemeinschaft ist zu fingieren, wenn am Wohnsitze des Schuldkontrahenten außer der provinziellen westfälischen noch eine andere Gütergemeinschaft in Geltung steht?
1. Darf ein Vertrag über Dienstleistungen schon wegen eines voraussichtlich in der Person des Verpflichteten eintretenden Hindernisses als durch Unmöglichkeit der Erfüllung aufgehoben behandelt werden?
2. Inwiefern wird solche Berechtigung durch den Wegfall des vorausgegangenen Hindernisses rückgängig?
Hat der Hypothekengläubiger bei dem das verpfändete Grundstück betreffenden Enteignungsverfahren das Recht, auf gerichtliche Feststellung einer höheren Entschädigung anzutragen, nur dann, wenn er bei der kommissarischen Verhandlung in seiner Eigenschaft als Hypothekengläubiger sich beteiligt und insbesondere selbständige Anträge gestellt hat?
Wird der Veräußerer eines Grundstückes von seiner persönlichen Verbindlichkeit hinsichtlich einer von dem Erwerber in Anrechnung auf das Kaufgeld übernommenen Hypothek frei, wenn diese innerhalb eines Jahres nach der seitens des Veräußerers an den Gläubiger erfolgten Bekanntmachung der Schuldübernahme infolge einer inzwischen stattgefundenen Subhastation des Grundstückes erloschen und der Gläubiger daher dieselbe zu kündigen nicht mehr imstande ist?