Kann der Verkäufer das Verfolgungsrecht ohne Rücksicht auf abweichende Vorschriften des sonst etwa für dessen Ausübung maßgeblichen Rechtes dann unter allen Umständen geltend machen, wenn es nach dem Rechte des Bestimmungsortes begründet ist?
Ist der Rechtsweg bei Streitigkeiten zwischen den Ortsarmenverbänden und den Kreisen wegen der Kosten für die Verpflegung hilfsbedürftiger Geisteskranker unbedingt ausgeschlossen?
1. Zulässigkeit der Klage eines Jagdpächters gegenüber demjenigen, der seinerseits das Jagdrecht für dieselbe Zeit und in demselben Bezirke in Anspruch nimmt, auf Feststellung, daß diesem das Recht zur Ausübung der Jagd nicht zustehe?
2. Formelle Erfordernisse der Gültigkeit eines Jagdpachtvertrages im Gebiete des rheinischen Rechtes.
3. Hat, wenn dieselbe Jagd für dieselbe Zeit an zwei verschiedene Personen verpachtet ist, derjenige den Vorrang, der den der Zeit nach früheren Pachtvertrag für sich hat, oder geht derjenige vor, der in den Besitz der Jagd eingetreten ist?
Gehört das in Art. 1130 B.G.B. enthaltene Verbot der Erbverträge dergestalt der öffentlichen Ordnung an, daß einem im Gebiete des gemeinen Rechtes bereits durch Erbvertrag unwiderruflich erworbenen Rechte auf den Nachlaß des demnächst in die Rheinprovinz übergesiedelten und dort verstorbenen Erblassers der Rechtsschutz zu versagen ist?
Zulässigkeit der Klage eines Jagdpächters gegenüber demjenigen, der seinerseits das Jagdrecht für dieselbe Zeit und in demselben Bezirke in Anspruch nimmt, auf Feststellung, daß diesem das Recht zur Ausübung der Jagd nicht zustehe?
Muß nach § 300 Abs. 2 C.P.O. im Falle einer Vertagung die nicht erschienene Partei stets zu dem neuen Termine geladen werden, oder gilt diese Vorschrift nur für die Fälle, in denen der Antrag auf Erlassung eines Versäumnisurteiles zurückgewiesen, und dann eine Vertagung angeordnet wurde?
1. Wird die Wirksamkeit der Zustellung einer Rechtsmittelschrift von Anwalt zu Anwalt dadurch beeinträchtigt, daß sie durch einen Anwalt ausgeführt wird, der bei dem Rechtsmittelgerichte nicht zugelassen ist?
2. Kann der Gerichtsstand des Erfüllungsortes auf eine Vertragsklausel über den Erfüllungsort gestützt werden, wenn die Klausel mit der rechtlichen Natur des Vertrages im Widerspruche steht?
1. Kann der den Zeugen und Sachverständigen nach Maßgabe der Gebührenordnung vom 30. Juni 1878 -- R.G.Bl. S. 173 -- zustehende Gebührenanspruch, abgesehen von dem in § 17 a. a. O. vorgesehenen Verfahren, auch im ordentlichen Rechtswege geltend gemacht werden?
2. Ist der ordentliche Rechtsweg wenigstens dann eröffnet, wenn es sich um den Gebührenanspruch eines als Sachverständigen vernommenen öffentlichen Beamten nach Maßgabe landesgesetzlicher, in § 13 Abs. 1 a. a. O. aufrechterhaltener Taxvorschriften handelt, und landesgesetzlich wegen solcher Gebühren der ordentliche Rechtsweg zulässig ist?
Darf der Inhaber eines Patentes auf ein Verfahren als Entschädigung für die Verletzung seines Patentrechtes den Gewinn fordern, der durch die unbefugte Anwendung des geschützten Verfahrens erzielt worden ist?