1. Besitzübertragung durch konkludente Handlungen. 2. Ist die Haftung auf Schadensersatz dadurch begründet, daß man sich des Besitzes an fremden beweglichen Sachen entäußert, die man in Kenntnis des fremden Eigentums und ohne Wissen des Eigentümers in Besitz genommen hat?
Wirkung der Auflassung eines Grundstückes, das bei der Zurückführung des Grundbuchblattes auf die Steuerbücher als "Anteil an den ungetrennten Hofräumen" bezeichnet ist.
Mit welchem Zeitpunkte ist die bergbauliche Benutzung der für den Betrieb des Bergbaues abgetretenen Grundstücke als beendigt anzusehen, und die gesetzliche Verpflichtung des Bergbautreibenden zur Rückgabe der benutzten Grundstücke und Ersatz des durch die Benutzung entstandenen Minderwertes begründet?
Ist eine Einrichtung, durch welche Wasser aus einem Privatflusse zunächst durch ein Pumpwerk gehoben und sodann weiter geleitet wird, als eine Ableitung im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1843 anzusehen, und unter welchen Voraussetzungen?
Unterliegt ein Gewerkschaftsbeschluß, der auf Einstellung des Betriebes des Bergwerkes lautet, der Anfechtungsklage eines Gewerken aus § 115 Allg. Berggesetz?
Findet die Bestimmung des § 168 A.L.R. I. 5 über den Ausschluß einer Forderung von Entschädigung oder Interesse auch auf den Fall der Unmöglichkeit der Erfüllung Anwendung? Kann im Falle voraussichtlicher Unerzwingbarkeit der verweigerten Erfüllung, statt auf die Leistung, sofort auf das Interesse an der Leistung geklagt werden?
Ist, wenn ein bereits durch Auflassung erfüllter Grundstückskaufvertrag wegen eines dem Grundstücke anhaftenden, zur Gewährleistung verpflichtenden Mangels vertragsmäßig rückgängig gemacht wird, der neue Vertrag als ein lästiges Veräußerungsgeschäft im Sinne der Tarifstelle 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 anzusehen?
Kann gegenüber einer Anfechtungsklage wegen betrüglicher Bestellung einer Hypothek eine Einrede aus dem Umstande hergeleitet werden, daß der Kläger eine gleichzeitig gegen einen nachstehenden Hypothekengläubiger erhobene Anfechtungsklage, nachdem dessen Hypothek im Verteilungsverfahren ausgefallen war, zurückgenommen hat?
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Vollstreckungspfändung als Rechtshandlung des Schuldners nach § 3 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. Juli 1879 anfechtbar?