Zu den Erfordernissen eines Zwischenurteils aus § 304 ZPO., das über den durch Klagerweiterung geltend gemachten Mehranspruch ergeht, nachdem der ursprüngliche Klaganspruch bereits dem Grunde nach rechtskräftig festgestellt worden ist.
1. Kann der Unternehmer einer öffentlichen Verkehrsanstalt von dem Bergwerksbesitzer Ersatz desjenigen Schadens verlangen, der an den auf dem Grundstücke errichteten Anlagen zwar erst nach deren Errichtung in die Erscheinung tritt, aber auf den bereits zuvor betriebenen Bergbau ursächlich zurückzuführen ist?
2. Voraussetzungen des § 150 Abs. 1 preuß. ABG. für das Verhältnis zwischen dem Bergbau und den öffentlichen Verkehrsanstalten. Begriff der "drohenden Gefahr".
1. Rechtliche Stellung des besetzenden Staates im besetzten feindlichen Gebiete zur Kriegszeit.
2. Die rechtliche Bedeutung der Verkündung des Staates Polen durch die Proklamation vom 5. November 1916 seitens der verbündeten Herrscher von Deutschland und Österreich-Ungarn.
3. Die Darlehnskassenscheine der durch die Verordnung des deutschen Generalgouverneurs von Warschau vom 9. Dezember 1916 errichteten Polnischen Landesdarlehnskasse.
4. Bedeutung der Garantieerklärung des Deutschen Reichs für die Einlösung der Darlehnskassenscheine der genannten Landesdarlehnskasse in § 5 der Verordnung vom 9. Dezember 1916.
5. Bedeutung des Garantievermerks auf den Noten der Polnischen Landesdarlehnskasse.
6. § 18 des Reichsgesetzes über den Ersatz der durch die Abtretung der Reichsgebiete entstandenen Schäden (Verdrängungsschädengesetz) vom 28. Juli 1921.
1. Inhalt der Versendungspflicht des Verkäufers beim Distanzkaufe.
2. Bedeutung der Lieferung der Ware in ein anderes Verbrauchsgebiet für die Frage des Kettenhandels.
1. Ist gegen die "endgültige Festsetzung" des Übernahmepreises durch die Zentraleinkaufsgesellschaft oder die Reichsfischversorgung G. m. b. H. nach Maßgabe der Verordnung vom 4. April 1916 über die Einfuhr von Salzheringen und der Ausführungsbestimmungen hierzu vom 5. April 1916 (RGBl. S. 234, 238) der Rechtsweg gegeben?
2. Unter welchen Umständen begründet die Behauptung einer unerlaubten Handlung (§ 826 BGB.), die bei einer öffentlichrechtlichen und dem Rechtswege entzogenen Maßnahme begangen sein soll, eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit?
1. Wirkt eine Mietepfändung auf Grund dinglichen Titels als Beschlagnahme im Sinne der §§ 1123, 1124 BGB.?
2. Wie ist zu entscheiden bei einer Mehrheit solcher Pfändungen?
1. Ist der Vermieter den Mietern gegenüber zur Überwachung des Verkehrs im Hause verpflichtet und ein Vertreter des Vermieters dabei sein Erfüllungsgehilfe?
2. Unterliegt die Feststellung einer Verkehrsauffassung der Nachprüfung des Revisionsgerichts?
3. Zur Frage der Behandlung des mitwirkenden Verschuldens im Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs.
1. Kann sich ein wirksamer Handelsgebrauch bilden, durch den die gesetzliche Haftpflicht der Eisenbahn ausgeschlossen oder beschränkt wird?
2. Welche Rechtsbeziehungen entstehen dadurch, daß die Eisenbahn einem Geschäftsmanne, der häufig Güter empfängt, auf der Güterabfertigungsstelle ein Schließfach einräumt?
3. Zur rechtlichen Bedeutung des mitwirkenden Verschuldens beim Eisenbahnfrachtgeschäft.