Inwiefern besteht eine privatrechtliche Verantwortlichkeit einer Gemeinde wegen Beschädigungen, welche durch mangelhafte Beschaffenheit oder Instandhaltung eines dem öffentlichen Verkehr dienenden Ortsweges herbeigeführt sind?
Muß die Mängelanzeige nach § 377 Abs. 1 H.G.B. außer der Angabe der Mängel der Ware auch zum Ausdruck bringen, daß wegen der angeblichen Mängel die Ware nicht genehmigt werde?
Sind bewegliche Sachen, welche der Eigentümer im mittelbaren Besitze hatte, diesem im Sinne des § 935 B.G.B. abhanden gekommen, wenn sie der unmittelbare Besitzer verpfändet und weggegeben hat?
Bedarf der Auftrag zur Erstehung eines Grundstücks gerichtlicher oder notarieller Beurkundung, wenn ihm die Bestimmung beigefügt ist, daß der Beauftragte das zu erstehende Grundstück dem Auftraggeber aufzulassen habe?
Welche Wirkung hat der Weiterverkauf einer wegen Mängel zur Verfügung gestellten Ware durch den Käufer, insbesondere dann, wenn der Weiterverkauf dem Verkäufer verschwiegen wurde?
Gilt auch eine Hypothek des bisherigen preußischen Rechts, welche auf Grund einer wegen Irrtums und Täuschung angefochtenen Eintragungsbewilligung eingetragen ist, als ein bestehendes Pfandrecht im Sinne des Art. 192 Einf.-Ges. zum B.G.B.?