Findet die Vorschrift des § 177 Abs. 1 Pr.G.G., wonach das Protokoll vorgelegen und von den Beteiligten genehmigt werden muß, auch auf die nach § 176 Abs. 2 Pr.G.G. dem Protokoll als Anlage beigefügte Schrift Anwendung?
Fällt unter den Begriff des Staates im Sinne des Art. 77 Einf.Ges. zum B.G.B. auch das Deutsche Reich? Haftet mithin in den unter diesem Artikel begriffenen Fällen auch der Reichsfiskus noch immer nach Maßgabe von Landesgesetzen?
1. Fassung einer Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs im Sinne des § 304 Abs. 1 C.P.O.
2. Genügt es für deren Zulässigkeit, wenn neben der geforderten Zurücknahme eines Kaufgegenstandes der Betrag der dagegen vom Beklagten zurückzuzahlenden Kaufsumme streitig ist?
Wird das Verfahren über die Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Verfügung dadurch in der Hauptsache erledigt, daß der Beklagte den Kläger wegen seines Anspruchs befriedigt, und letzterer in die Aufhebung der durch die einstweilige Verfügung angeordneten Maßregel willigt?
Findet Beschwerde gegen eine Entscheidung statt, durch die im Falle des § 937 C.P.O. entgegen dem Antrage der Partei, die einstweilige Verfügung ohne vorgängige mündliche Verhandlung zu erlassen, mündliche Verhandlung angeordnet wird?
1. Sind Kuxe neueren Rechts Wertpapiere? Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn zur Erfüllung eines Kaufvertrages, der über einen der Gattung nach bestimmten Kux geschlossen worden war, ein mit einer rückständigen Zubuße belasteter Kux geliefert wird? Kann nach rechtskräftig gewordener Verurteilung des Verkäufers zur Erfüllung des Kaufvertrages der Käufer auf einen Anspruch wegen Nichterfüllung zurückgreifen?
2. Tragweite der §§ 68. 74 Abs. 3 C.P.O.
3. Entsprechende Anwendung des § 156 A.L.R. I. 11.
Ist der Käufer, welcher dem Verkäufer gegenüber längere Zeit vor Fälligkeit der diesem obliegenden Vorleistung im Falle des § 321 B.G.B. eine Sicherheitsstellung für den Anspruch auf die Gegenleistung ablehnte, an diese Weigerung gebunden, und wurde durch sie der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt?
Ist der Bureauvorsteher eines Notars berechtigt, auf Grund des § 383 Ziff. 5 C.P.O. sein Zeugnis über solche Tatsachen zu verweigern, die ihm in jener seiner Eigenschaft anvertraut und zur Kenntnis gelangt sind?