Welche Ansprüche hat der Wechselschuldner, der einen Wechsel für künftige Schuld ausgestellt hat, wenn der Wechsel gegen die Abrede in Umlauf gesetzt war und von dem Wechselschuldner hat eingelöst werden müssen? Findet gegen diese Ansprüche eine Aufrechnung statt?
1. Ist unter "anderweiter Anstellung" in Abs. 4 (6) des § 65 der preußischen Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 auch eine Anstellung im Staats- oder Gemeindedienste zu verstehen, welche nur auf Widerruf oder zur Probe erfolgt?
2. Umfaßt das "frühere Einkommen" im Sinne der genannten Gesetzesbestimmung auch das Einkommen aus einem mit dem Hauptamte, welches den Anspruch auf Pension begründet, nur zufällig zusammentreffenden Nebenamte im Staats- oder Gemeindedienste?
Ist die Gemeinde, die nach § 12 des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 ein Ortsstatut erläßt, verpflichtet, die Ausnahmen von dem Bauverbote lediglich von den statutarisch von vornherein, wenigstens in ihren Umrissen, genau zu bestimmenden Bedingungen abhängig zu machen, und steht es ihr nicht frei, beliebige, auch im Statute nicht vorgesehene Vereinbarungen über die Errichtung von Bauten an projektierten Straßen mit dem Anlieger zu treffen?
1. Betrifft der Art. 184 Einf.-Ges. zum B.G.B. auch solche dinglichen Rechte, zu deren Begründung oder Wirksamkeit gegen Dritte es nach den bisherigen Gesetzen der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurfte, und die infolgedessen nicht eingetragen sind?
2. Ist zur Vollziehung der Pfändung einer Eigentümergrundschuld, die aus einer Buchhypothek entstanden ist, die Eintragung der Pfändung in das Grundbuch erforderlich?
3. Kann durch die Eintragung einer Vormerkung des Anspruches auf Pfändung die Pfändung einer Buchhypothek mit den Wirkungen der §§ 883 flg. B.G.B. gesichert werden?
Hat der Gesellschafter einer aus zwei Personen bestehenden Kommanditgesellschaft, welcher nach Übereinkommen mit einem bestimmten Termine aus der Gesellschaft ausscheidet, während der andere Gesellschafter das Geschäft mit Aktiven und Passiven übernimmt, an Gewinn und Verlust teil, der sich aus den zur Zeit seines Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt?
1. Unwirksamkeit der bei klaglosen Börsentermingeschäften vereinbarten Schiedsgerichtsklausel. 2. Zur Auslegung des § 28 des Börsengesetzes. 3. Können Einschüsse, die auf den künftigen Saldo im Kontokorrentverkehr geleistet werden, als Leistungen zur Erfüllung der einzelnen Passivposten im Sinne des § 66 Abs. 4 des Börsengesetzes erscheinen? 4. In welcher Weise hat die Aufrechnung im Kontokorrent zu erfolgen, wenn die die Aktivseite übersteigenden Passivposten teils aus vollwirksamen, teils aus ungültigen (klaglosen) Verbindlichkeiten bestehen?
1. Form der Zurücknahme einer Nebenintervention. 2. Inwieweit ist im Tatbestande des Urteils die Bezugnahme auf einen einem früheren Beweisbeschluß angehängten oder sonstwo in den Gerichtsakten enthaltenen sog. "Tatbestand" zulässig?
1. Wird der Teil eines Urteils erster Instanz, der nach den in der Berufungsinstanz gestellten Anträgen nicht angefochten worden ist, mit der Erlassung des Urteils des Berufungsgerichts rechtskräftig?
2. Tritt für den nicht angefochtenen Teil die Rechtskraft ein, wenn über den übrigen Teil vom Berufungsgerichte durch ein Zwischenurteil nach § 304 C.P.O. entschieden ist?