Gilt der in § 1579 Abs. 1 Satz 2 B.G.B. aufgestellte Rechtssatz, wonach sich die Unterhaltspflicht eines geschiedenen und allein für schuldig erklärten Ehegatten nach Schließung einer neuen Ehe dem anderen geschiedenen Ehegatten gegenüber auf dasjenige beschränkt, was mit Rücksicht auf die Bedürfnisse sowie auf die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der Beteiligten der Billigkeit entspricht, auch für den Fall, wenn der schuldige Ehegatte sich vor seiner Wiederverheiratung dem anderen gegenüber vertragsmäßig verbindlich gemacht hatte, ihm die Unterhaltsrente in einer bestimmten Höhe zu leisten?
Kann der Käufer eines Grundstücks auf Auflassung und daneben auf Preisminderung (Schadensersatz) wegen fehlender bloß mündlich zugesicherter Eigenschaften klagen?
1. Steht, wenn ein Grundstück versehentlich auf mehreren Grundbuchblättern eingetragen ist, jedem der eingetragenen Eigentümer Dritten gegenüber die Vermutung des § 891 B.G.B. zur Seite?
2. Erwerb und Beweis des Eigentums im Falle der doppelten Buchung eines Grundstücks.
Wird die nach § 172 B.G.B. der besonderen Mitteilung einer Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber gleichstehende Vorlegung der Vollmachtsurkunde dadurch ersetzt, daß der vorgebliche Vertreter sich auf eine in seinen Händen befindliche Vollmachtsurkunde dem Dritten gegenüber beruft? Kommt es hierbei darauf an, ob der Dritte aus der Urkunde, wenn sie ihm vorgelegt worden wäre, eine Beschränkung der Vertretungsmacht nicht hätte ersehen können?
1. Kann der Mangel eines vollstreckungsfähigen Schuldtitels von demjenigen, gegen welchen eine Zwangsvollstreckung stattgefunden hat, auch im Wege der Klage gemäß § 812 B.G.B. geltend gemacht werden?
2. Ist ein Zwangsvergleich gegen den Bürgen vollstreckbar, wenn er unter der Bedingung der Übernahme der selbstschuldnerischen Bürgschaft geschlossen und bestätigt worden ist, und sodann der Bürge die Bürgschaft übernommen hat?
1. Unter welchen Voraussetzungen haftet der gütergemeinschaftliche Ehemann, bzw. beim gesetzlichen ehelichen Güterstande das eingebrachte Gut aus einem die Ehefrau zu einer Leistung an einen anderen verurteilenden Erkenntnisse?
2. Zur Frage von der Rechtskraftwirkung des Urteils Dritten gegenüber, insbesondere des eine Ehefrau verurteilenden Erkenntnisses dem mit ihr in allgemeiner Gütergemeinschaft oder im gesetzlichen ehelichen Güterstande lebenden Ehemanne gegenüber.
3. Inwieweit genügt gemeinrechtlich zur Herstellung des Begriffes der Arglist das bloße Wissen, daß dem anderen möglicherweise ein Schaden entstehen kann?
Auf welchem Wege ist die Wahrheit über eine von einem ausgebliebenen Zeugen vorgebrachte Entschuldigung zu ermitteln? Kann von ihm z. B. die Beibringung eines Physikatsattestes verlangt werden?