1. Kann eine Klage gleichzeitig darauf gegründet werden, daß der geforderte Betrag als Kaufpreis und als Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus § 326 B.G.B. geschuldet sei?
2. Der § 326 B.G.B. und seine Anwendung in folgenden Fällen: a) Verzug des Käufers mit der Abnahme (§ 433 Abs. 2 B.G.B.), b) Lossagen des Käufers vom Vertrage (Annullierung), c) mangelhafte Lieferung beim Sukzesfivlieferungsgeschäft.
Erfordert § 279 B.G.B. schlechthin den Untergang der ganzen Gattung, oder reicht es nach Lage des Falles zu dessen Anwendung zu, wenn die Beschaffung von Gegenständen der fraglichen Gattung eine so schwierige geworden ist, daß sie billigerweise niemandem zugemutet werden kann?
1. Rechtliche Bedeutung der Deklaration vom 29. Mai 1820 zu § 157 der preußischen Städte-Ordnung vom 19. November 1808 wegen der Verpflichtung der Städte zur Besetzung der städtischen Unterbedientenstellen mit versorgungsberechtigten Militärinvaliden.
2. Verhältnis des durch den Königlichen Erlaß vom 20. Juni 1867 genehmigten Reglements über die Zivilversorgung und die Zivilanstellung der Militärpersonen 2c vom 16. Juni 1867 zu dieser Deklaration.
3. Rechtliche Bedeutung der §§ 14 und 15 des preußischen Gesetzes vom 21. Juli 1892 über die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung der Kommunalverbände.
4. Wie regelt sich die Darlegungs- und Beweispflicht, wenn eine Zivilperson, der unter Verletzung der früheren Bestimmungen über die Versorgung der Militäranwärter eine städtische Beamtenstelle übertragen ist, nach dem bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vom 21. Juli 1892 in Geltung gewesenen Rechte gleichwohl rechtsgültig lebenslänglich angestellt oder nach Eintritt der Geltung dieses Gesetzes in der Stelle belassen zu sein behauptet?
1. Wahlschuld, oder Gattungsschuld? 2. Kann durch die von einem Dritten veranlaßte Verhinderung des Schuldners an einer beabsichtigten obligatorischen Leistung eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 B.G.B. begangen werden?
Sind die Vorschriften des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 revisible Rechtsnormen auch dann, wenn der Tatbestand des erhobenen Anspruches nach den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts die Anwendung ausländischen Rechts bedingt, und auch das internationale Übereinkommen hiernach als ausländisches Recht zur Anwendung zu kommen hat?
1. Ist das mit einer Mutung begehrte Feld gegen spätere Mutungen geschlossen, wenn infolge Unrichtigkeiten in der dem Situationsriß zugrunde gelegten amtlichen Katasterkarte das auf dem Situationsrisse angegebene Feld die gesetzliche Feldesgröße übersteigt?
2. Nachträgliche Berichtigung des Situationsrisses. Rückwirkende Kraft?
Darf das Gericht bei der Darstellung des Tatbestandes auf den Inhalt eines in derselben Instanz gemäß § 303 Z.P.O. ergangenen Zwischenurteils Bezug nehmen?
Haftet die Postverwaltung für den Schaden, der durch das Versehen des mit der Zustellung eines gerichtlichen Schriftstücks nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung betrauten Beamten (Postboten) infolge der hierdurch herbeigeführten Ungültigkeit der Zustellung verursacht worden ist? Kann insbesondere diese Haftbarkeit auf Art. 1384 Code civil, soweit derselbe in Frage kommt, gegründet werden?
Kann in dem Statut einer Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft rechtswirksam bestimmt werden, daß die Generalversammlung endgültig über die Ausschließung eines Mitgliedes entscheidet?