Unter welchen Voraussetzungen kann nach Binnenschiffahrtsrecht ein Berge- oder ein Hilfslohn gefordert werden? Wann kann man sagen, daß die Besatzung das Schiff "verlassen" habe?
Muß der zur Rückgewähr eines Grundstücks nach § 9 des Anfechtungsgesetzes verpflichtete Anfechtungsgegner auch diejenigen Belastungen dem Gläubiger gegenüber beseitigen, welche nach Maßgabe des Erwerbsgeschäfts auf das veräußerte Grundstück gelegt sind?
Kann die Zustellung eines die Anfechtung ankündigenden Schriftsatzes im Sinne des § 4 des Anfechtungsgesetzes unter Umständen durch die Zustellung einer sich auf den Anfechtungsanspruch beziehenden einstweiligen Verfügung ersetzt werden?
Wesen der selbständigen Gerechtigkeiten. Wird die rechtmäßige Entstehung einer solchen Gerechtigkeit schon dadurch erwiesen, daß für sie ein Hypothekenfolium angelegt ist? Gehören die Berliner "Fischerstellen" zu den selbständigen Gerechtigkeiten?
1. Rechtliche Natur des Lizenzvertrags. 2. Ist eine Aktiengesellschaft für das grob fahrlässige Verhalten ihres technischen Betriebsleiters verantwortlich?
Abweisung der im Urkundenprozeß erhobenen Klage als in der gewählten Prozeßart unstatthaft, wenn festgestellt ist, daß das zugrunde gelegte Saldoanerkenntnis sich zum Teil auf nichtige Posten bezieht; hat das Gericht zu prüfen, ob nicht unter Ausscheidung der nichtigen Posten sich für den Kläger noch ein Aktivsaldo ergeben wird?
1. Gilt der Satz, daß einem materiell begründeten Klagantrag auch dann stattzugeben ist, wenn die Fälligkeit und Verfolgbarkeit der Klageforderung nicht zur Zeit der Klagerhebung vorhanden war, aber vor dem zu erlassenden Urteile, wenn auch erst in höherer Instanz, eingetreten ist, auch für die Revisionsinstanz, mithin auch dann, wenn die Fälligkeit erst nach dem Schlusse der mündlichen Verhandlung, auf die das Berufungsurteil ergangen war, eingetreten ist?
2. Wen trifft die Beweislast, wenn der eine Teil sich auf die gesetzlichen Rechtsfolgen eines Rechtsgeschäfts stützt, der Gegner aber behauptet, daß diese Rechtsfolgen durch eine abweichende Vereinbarung ausgeschlossen worden seien?
Ist der Eisenbahnunternehmer auf Grund des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 (Art. 42 Einf.-Ges. zum B.G.B.) einem Dritten nach Maßgabe des § 845 B.G.B. für die entgehenden Dienste des Verletzten ersatzpflichtig? Läßt sich die Anwendbarkeit des § 845 B.G.B. aus der fortdauernden Geltung des § 25 des preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 begründen?
1. Rechtliche Bedeutung der Verpflichtungserklärung im Konnossement.
2. Genügt in den Fällen des § 364 H.G.B. zur Begründung der sog. exceptio doli generalis, daß der Erwerber des Konnossements von dem Bestehen von Einwendungen des Schuldners gegenüber seinem Vormanne Kenntnis hatte?