In welchem Zeitpunkte geht der Anspruch, der den nach Maßgabe der Unfallversicherungsgesetze entschädigungsberechtigten Personen auf Ersatz des ihnen durch den Unfall entstandenen Schadens gegen Dritte erwachsen ist, nach den Unfallversicherungsgesetzen vom 5. Juli 1900 auf die Berufsgenossenschaft über?
1. Gehören zu den Staatsbeamten, die in reichsgesetzlich der Unfallversicherung unterliegenden Betrieben beschäftigt sind, im Sinne des preußischen Beamtenfürsorgegesetzes vom 18. Juni 1887 und Art. 1 § 1 des gleichen Gesetzes vom 2. Juni 1902 auch solche Beamte, die, ohne in derartigen Betrieben angestellt zu sein, vermöge ihrer amtlichen Funktionen darin tätig und ihren Gefahren ausgesetzt sind?
2. In welchem Zeitpunkt geht der Schadensersatzanspruch, der den nach Maßgabe der Unfallversicherungs- oder Beamtenfürsorgegesetze entschädigungsberechtigten Personen gegen den dritten Beschädiger zusteht, auf die Berufsgenossenschaft oder den Staat über.
Finden die günstigeren Bestimmungen des preußischen Gesetzes, betr. die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen, vom 2. Juni 1902 auch dann Anwendung, wenn der Betriebsunfall bereits vor, die Versetzung in den Ruhestand aber erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt ist?
Kann eine Aktiengesellschaft, die ihren Sitz und ihre Hauptniederlassung in den Vereinigten Staaten von Nordamerika hat, den Schutz des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896, auch wenn sie eine Hauptniederlassung im Deutschen Reich nicht besitzt, beanspruchen?
Geht ein Pfändungspfandgläubiger, der eine im Zwangsversteigerungsverfahren für die Kaufgeldforderung gegen den Ersteher eingetragene Sicherungshypothek hat pfänden lassen, dem Vertragspfandgläubiger einer zur Hebung gelangten und durch Zuteilung der Kaufgeldforderung gedeckten Briefhypothek vor, wenn das Vertragspfandrecht aus dem Grundbuche nicht mehr ersichtlich war und auch bei Eintragung der Sicherungshypothek für die Kaufgeldforderung nicht miteingetragen worden ist?
Bedarf ein Vertrag, durch den ein persönliches Vorkaufsrecht in Ansehung eines Grundstücks eingeräumt wird, um wirksam zu sein, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung?
Schließt § 487 Abs. 1 B.G.B. bei dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften den Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung auch für den Schaden aus, der als Unterschied zwischen dem vereinbarten Kaufpreise und dem Werte, den die Tiere beim Kaufabschlusse ohne die zugesicherten Eigenschaften hatten, verlangt wird?
Ist die Schenkung eines Hauses mit der Auflage, die darauf ruhenden privaten Lasten als Selbstschuldner zu übernehmen, ausschließlich als Schenkung, oder bis zum Betrag der zu übernehmenden Lasten als Kauf und nur zu dem überschießenden Wertbetrage als Schenkung zu versteuern? Unterschied der Schenkung unter einer Auflage vom gegenseitigen Vertrage.
Ist die Umwandlung einer Höchstbetragshypothek in eine fünfprozentige gewöhnliche Hypothek von gleicher Höhe den nacheingetragenen Berechtigten gegenüber wirksam, wenn sie mit der Abrede erfolgt, daß die fünfprozentige Hypothek in Höhe von Kapital und Zinsen für die bisher durch die Höchstbetragshypothek gesichert gewesenen Ansprüche in derselben Weise haften solle, in der die bisherige Höchstbetragshypothek für diese Ansprüche haftete?
1. Kann der eingetragene Grundschuldgläubiger unter Umständen für das Bestehen und die Höhe einer mit der Grundschuld in Verbindung gebrachten Forderung beweispflichtig sein?
2. Ist der dem Eigentümer durch Bezahlung einer auf seinem Grundstück eingetragenen Grundschuld erwachsene Anspruch auf Löschung der Grundschuld und auf Herausgabe des Grundschuldbriefs lediglich als Konkursforderung geltend zu machen, wenn der als Grundschuldgläubiger Eingetragene nach Empfang der Zahlung in Konkurs verfallen ist?