Darf ein Aktionär, dessen Wahl in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft in Frage steht, bei dem Wahlbeschlusse in der Generalversammlung mitwirken? Verstößt diese Mitwirkung gegen die guten Sitten, wenn sie einen Vertragsbruch darstellt?
Ist, wenn in einem Verlagsvertrag dem Verleger das Recht für die erste Auflage und alle folgenden Auflagen übertragen, das Honorar für die erste Auflage fest bestimmt, für die folgenden Auflagen dieses Honorar zugrunde gelegt, eine Erhöhung desselben bedungen, aber das Maß der Erhöhung von der Einigung der Parteien abhängig gemacht ist, die Perfektion des Vertrages über die neue Auflage von dieser Einigung abhängig, oder kann der Verleger beim Mangel solcher Einigung die Ermittlung eines angemessenen Honorars verlangen?
Kann vor der Annahme der Erbschaft ein Arrestbefehl gegen die Erben des Schuldners erlassen werden? Beseitigt die Bestellung eines Nachlaßpflegers den etwa gegebenen Arrestgrund?
1. Unter welchen Voraussetzungen kann die Frau vom Manne Sicherheitsleistung verlangen? Verhältnis von Abs. 1 zu Abs. 2 des § 1391 B.G.B.
2. Kann das Verlangen damit begründet werden, daß die bereits bestellte Hypothek keine mündelmäßige Sicherheit biete?
Bedarf es, wenn die Kondemnation des Schiffes im Heimatshafen erfolgt, eines Ausspruches der zuständigen Behörde dahin, daß der Reeder zum öffentlichen Verkäufe des Schiffes befugt sein solle?
Ist die Vorschrift des § 85 H.G.B. analog auf den Fall anzuwenden, wenn der Vermittlungsagent das Geschäft nicht im Namen des Geschäftsherrn abgeschlossen, sondern nur die bindende Offerte des Dritten entgegengenommen und dem Geschäftsherrn übermittelt hat?
Kann darin, daß jemand eine Ware unter einem Namen verkauft, der einem anderen für eine gleichartige, unter diesem Namen bei dem Publikum bekannte und beliebte Ware zeichenrechtlich geschützt ist, ein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 gefunden werden?
1. Steht der Aufsichtsbehörde für die Standesämter im Berichtigungsverfahren ein Beschwerderecht zu?
2. Enthält § 1348 B.G.B. gegenüber § 18 eine Ausnahmebestimmung des Inhalts, daß die Ehe des für tot Erklärten bis zur Wiederverheiratung des anderen Ehegatten als fortbestehend zu gelten hat?