Findet auf Lieferungsverträge über Mengen von Sachen oder Waren, die in außerpreußischen Gebietsteilen des Deutschen Reichs in dem Betriebe eines der Vertragschließenden (Preußen oder Nichtpreußen) erzeugt oder hergestellt sind, die Befreiungsvorschrift Nr. 3 der Tarifst. 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 Anwendung?
Darf nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft der Kommanditist gegen die Forderung auf Leistung der Einlage eine Forderung an die Gesellschaft aufrechnen?
1. Liegt Klagänderung vor, wenn der aus § 123 B.G.B. erhobene Vertragsaufhebungsanspruch nachträglich auf § 826 in Verbindung mit § 249 B.G.B. gestützt wird?
2. Kann wegen arglistiger Täuschung beim Vertragsschlusse der getäuschte Vertragsteil auch noch nach Ablauf der einjährigen Anfechtungsfrist des § 124 B.G.B. Rückgängigmachung des Vertrags auf Grund der §§ 826. 249 B.G.B. verlangen?
1. Zur Auslegung des § 25 des preußischen Gesetzes über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838.
2. Ist auf diese gesetzliche Bestimmung die Vorschrift des § 254 B.G.B. anwendbar?
Kann das Vormundschaftsgericht eine Anordnung aus § 1635 Abs. 1 Satz 2 B.G.B. während eines Rechtsstreites der geschiedenen Ehegatten über das gesetzliche Erziehungsrecht treffen? Verfahrensgrundsätze.
Ist der nicht beauftragte Geschäftsführer verpflichtet, die begonnene Geschäftsbesorgung zu vollenden? Macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn er von dem ihm von seiten eines Dritten zugegangenen Vertragsangebote dem Geschäftsherrn keine Nachricht gibt, und daraufhin für eigene Rechnung ein Geschäft mit dem Dritten abschließt?
1. Sind mangels besonderer Vorschriften die zur Zeit der Pensionierung geltenden Gesetze auch dann allein maßgebend, wenn die zur Zeit der Anstellung geltenden dem zu Pensionierenden günstiger waren?
2. Gelten die für die Versorgungsansprüche der Militärpersonen der Schutztruppe gegebenen Vorschriften in den §§ 7. 8 des Schutztruppengesetzes nur für die unmittelbar aus der Schutztruppe erfolgenden Pensionierungen?
3. Geht der Rang eines Deckoffiziers mit dem Wiedereintritt in die Armee in der früheren Stellung einer Militärperson der Unterklassen verloren?
4. Kann in solchem Falle das Einkommen eines Deckoffiziers auf Grund des § 7 des Militärpensionsgesetzes oder auf Grund des § 8 des Schutztruppengesetzes in Verbindung mit § 43 des Reichsbeamtengesetzes der Pension bei späterer Pensionierung zugrunde gelegt werden?
5. Kann in einem solchem Falle eine Pensionserhöhung aus § 9 Abs. 1 a des Schutztruppengesetzes beansprucht werden, wenn die spätere Invalidität auf eine als Deckoffizier erlittene Dienstbeschädigung zurückzuführen ist?
Kann die Asterverpachtung einer Jagd auch durch den Abschluß eines Gesellschaftsvertrags bewirkt werden, in dem die Jagdpächter anderen Personen gegen Entgelt die Befugnis zur Ausübung der Jagd einräumen?