Ist ein rein passives Verhalten des Pfandgläubigers, das den Verlust des Pfandrechts zur Folge hat, als Aufgabe dieses Rechtes im Sinne des § 776 B.G.B. anzusehen? Erkennt diese Vorschrift die gemeinrechtliche Diligenzpflicht des Gläubigers an?
Wird durch die gerichtliche Geltendmachung eines Teils des Anspruchs die Verjährung auch in betreff des übrigen Teils wenigstens in dem Falle unterbrochen, daß nachmals die Teilklage auf das Ganze erweitert wird?
1. Rechtliches Interesse im Sinne des § 256 Z.P.O. bei einer Feststellungsklage auf Richtigkeit eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung.
2. Enthält die Erhebung einer Klage auf Schadensersatz oder Preisminderung wegen arglistiger Täuschung immer eine Bestätigung des anfechtbaren Kaufvertrages?
3. Kann der Einwand fehlender Passivlegitimation in der Revisionsinstanz neu vorgeschützt werden?
4. Kann die Richtigkeit eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung den mehreren Verkäufern gegenüber nur einheitlich festgestellt werden?
5. Kann ein richterlicher Eid über eine sog. hypothetische innere Tatsache auferlegt werden?
Kann der Wechselschuldner, der auf Grund seines in Bürgschaftsabsicht gegebenen Blankogiros von dem legitimierten Inhaber des Wechsels in Anspruch genommen wird, entgegen halten, daß der Kläger ihm als Aussteller hafte?
Unter welcher Voraussetzung können dem gutgläubigen Käufer eines Blankoakzeptes, der daraus den fertigen Wechsel herstellt, indem er selbst als Aussteller zeichnet, Einreden aus der Person seines Verkäufers entgegengehalten werden?
1. Geht eine vollstreckbare Forderung, für die der Grundstückseigentümer und ein Hypothekengläubiger als Gesamtschuldner haften, und wegen deren die Hypothek dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen ist, auf den Hypothekengläubiger über, wenn der Forderungsgläubiger den auf die Hypothek bei der Zwangsversteigerung des belasteten Grundstückes entfallenden Erlös für sich liquidiert?
2. Hat die Übertragung der Forderung, wenn für diese zugleich eine Sicherungshypothek auf dasselbe Grundstück eingetragen ist, auch den Übergang des aus der Sicherungshypothek sich ergebenden Anspruchs auf Befriedigung aus dem Versteigerungserlöse zur Folge?
1. Hat, wenn die Wirksamkeit eines zur Beilegung eines anhängigen Rechtsstreits abgeschlossenen Vergleichs streitig wird, die Entscheidung hierüber in demselben Rechtsstreite zu erfolgen?
2. Findet gegen den Beschluß, durch den im Falle zu 1 die weitere Verhandlung der Sache abgelehnt wird, Beschwerde statt?
Ist die Befreiungsvorschrift Nr. 3 der Tarifst. 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 auf einen Kaufvertrag über Mauersteine anwendbar, die vom Erwerber in ein von ihm zu errichtendes, und demnächst von ihm zu veräußerndes Gebäude hineingebaut werden sollen?