Ist wegen Untersagung eines Gewerbebetriebes gemäß § 35 Gew.O. gegenüber einer nach § 40 Abs. 2 daselbst ergangenen Rekursentscheidung der ordentliche Rechtsweg zulässig?
Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 273 Abs. 1 B.G.B. Was ist unter "demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem die Verpflichtung (des Schuldners) beruht", zu verstehen?
Darf das Gericht bei der Entscheidung über die Höhe eines entstandenen Schadens von einer beantragten weiteren Beweiserhebung auch dann absehen, wenn es die Höhe dieses Schadens nicht ausschließlich mittels freier Schätzung, sondern auch unter Benutzung des Ergebnisses einer Beweisaufnahme festsetzt?
Umfang der Vertretungsmacht des Vaters im Falle des § 1795 Abs. 1 Nr. 2 B.G.B. Ist das Geschäft beim Mangel der Vertretungsmacht nichtig oder nur unwirksam?
Findet die Bestimmung in § 341 Abs. 3 B.G.B., wonach der Gläubiger, der die Erfüllung annimmt, die Vertragsstrafe nur dann verlangen kann, wenn er sich den Anspruch darauf vorbehalten hat, auch Anwendung, wenn in einem Lieferungsvertrage bedungen ist, daß bei verspäteter Lieferung der Verkäufer einen Nachlaß am Kaufanspruche zu gewähren hat.
Fällt bei einem Kaufgeschäfte die nach Tarifst. 6d des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 auf Frachtbriefe gelegte Stempelabgabe beim Fehlen einer Abmachung darüber, wer sie zu tragen hat, unter die in § 448 Abs. 1 B.G.B. vorgesehenen Kosten der Versendung der Kaufsache?
Steht einem Knappschaftsvereine wegen der Unterstützungen, die er im Falle eines Unfalles zahlt, ein Anspruch aus § 812 B.G.B. gegen den zu, der wegen unerlaubter Handlung dem Verletzten für den Unfall ersatzpflichtig ist?