Kann der Verlag oder das Eigentum an einer Zeitschrift wirksam verpfändet werden? Ist Gegenstand der Verpfändung eines Zeitschriftverlags ein Urheberrecht?
Welchen Einfluß haben auf die sechsmonatige Klagefrist des § 26 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895
1. die Gerichtsferien?
2. die Einlegung der Verwaltungsbeschwerde gegen den Stempelansatz?
Sind die Voraussetzungen für die Berichtigung des Standesregisters gegeben, wenn die zum Geburts- und Heiratsregister vermerkte Anerkennung der Vaterschaft eines unehelichen Kindes der Wahrheit zuwider erklärt worden ist?
Ist die ohne die Zustimmung aller Mitreeder erfolgte Veräußerung einer Schiffspart, durch die das Schiff das Recht, die Reichsflagge zu führen, verlieren würde, nur unwirksam, oder nichtig?
Steht dem Prozeßgerichte die Entscheidung zu, wenn von einem Zeugen, der vom ersuchten Richter wegen Ausbleibens im Termine zu Strafe und Kosten verurteilt worden ist, die Änderung dieses Beschlusses verlangt wird?
1. Unfallversicherung. Zur Auslegung der Vertragsbestimmung, wonach die Entschädigungspflicht nur eintritt bei Verletzungen, "in deren nachweisbar direkter und alleiniger Folge, ohne Mitwirkung irgendwelcher bereits bestehender oder hinzutretender Krankheiten, krankhafter Zustände, Abnormitäten oder irgend anderer Umstände der Tod ... eintritt".
2. Zur Frage der Beweislast hierbei.
Ist die zweijährige Frist des § 4 des Anfechtungsgesetzes vom 20. Mai 1898 gewahrt, wenn zwar die Anfechtungsklage innerhalb der Frist erhoben, ein vollstreckbarer Schuldtitel aber noch nicht erlangt ist?
1. Findet § 55 Abs. 2 Zw.V.G. Anwendung, wenn der Dritte sein Recht auf die Zubehörstücke nicht nach Maßgabe des § 37 Nr. 5 desselben Gesetzes geltend gemacht, sondern nur im Versteigerungstermine angemeldet, das Vollstreckungsgericht aber auf Grund der Anmeldung im Zuschlagsbeschlusse ausgesprochen hat, daß das Recht dem Ersteher gegenüber bestehen bleiben solle?
2. Ist die einem Zuschlagsbeschlusse gegebene Auslegung in der Revisionsinstanz frei nachzuprüfen?
Finden auf den Verkauf eines Geschäftes unter Vorbehalt des Eigentums an den mitverkauften körperlichen Gegenständen § 455 B.G.B. und § 5 des Gesetzes, betr. die Abzahlungsgeschäfte, vom 16. Mai 1894 bezüglich des Rücktrittes von dem Vertrage Anwendung?