Sind Ansprüche aus Wechseln Feriensachen, auch wenn sie aus Wechseln in fremder Sprache, aus Art. 95 W.O. und nicht im Wechselprozesse geltend gemacht werden?
1. Form der rechtsgeschäftlichen Übertragung eines nach früherem gemeinen Rechte begründeten dinglichen Rechts auf Gewinnung nicht regaler Bodenbestandteile.
2. Kann bezüglich eines solchen, nicht eingetragenen Ausbeuterechtes der auf dessen Eintragung im Grundbuch gerichtete Berichtigungsanspruch mit der Wirkung abgetreten werden, daß der Erwerber berechtigt wird, die Eintragung des Ausbeuterechts auf den Namen des Abtretenden herbeizuführen?
Zur Anwendung der Vorschriften des § 77 Abs. 1 Ziff. 4, Abs. 2 der Eisenbahnverkehrsordnung vom 26. Oktober 1899 (R.G.Bl. S. 557), des Art. 31 Abs. 1 Ziff. 4, Abs. 2 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (R.G.Bl. 1892 S. 793) und des § 459 Abs. 1 Ziff. 4, Abs. 2 H.G.B.
Rechtshilfe der Gerichte dem Patentamt gegenüber. Wie sind die in Patentstreitsachen von dem Patentamte erlassenen Kostenfestsetzungsbeschlüsse zur Vollstreckung zu bringen?
Kann ein Rechtsgeschäft, bei dem ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, die übrigen in § 138 Abs. 2 B.G.B. aufgestellten Voraussetzungen jedoch fehlen, wegen Verstoßes gegen die guten Sitten (Abs. 1 ebenda) nichtig sein?
Kann, wenn ein Gebäude mehrere an verschiedene Personen vermietete Wohnungen enthält, die neben der den Eigentumsübergang betreffenden Einigung erforderliche Übergabe des Gebäudes dadurch ersetzt werden, daß der Eigentümer dem Erwerber seine Ansprüche gegen die Mieter auf Rückgabe der Wohnungen abtritt?
Ist die Vorschrift in § 565 Abs. 1 Satz 2 B.G.B. - Zulässigkeit der Kündigung für den Schluß eines Kalendermonats bis zum fünfzehnten desselben, wenn der Mietzins für ein Grundstück oder eine Wohnung nach Monaten bemessen ist - auch dann anwendbar, wenn der Mietzins auf ein Jahr bemessen, aber in monatlichen Terminen zu entrichten ist?
Macht sich der Inhaber eines eingetragenen Warenzeichens durch dessen Gebrauch schon dann gegenüber dem Inhaber eines früher eingetragenen Warenzeichens schadensersatzpflichtig, wenn ihm bei der Anmeldung und beim Gebrauche seines Warenzeichens bekannt ist, daß dem früher Eingetragenen aus § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Warenzeichengesetzes ein Anspruch auf Löschung der zweiten Eintragung zusteht, diese Löschung aber noch nicht erfolgt ist?
Kann der Eigentümer eines durch den Bergbaubetrieb beschädigten Grundstückes von dem Bergwerksbesitzer auch Ersatz der Geschäftsverluste verlangen, die er in mittelbarer Folge der Beschädigung des Grundstückes an einem außerhalb des letzteren betriebenen Gewerbe erlitten hat?