1. Steht dem in einem städtischen Gaswerke beschäftigten und versicherten Arbeiter, der einen Betriebsunfall in einem der Stadt gehörigen Schulgebäude infolge einer mangelhaften baulichen Einrichtung des Gebäudes erlitten hat, auf Grund des § 140 Satzes 1 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes ein Entschädigungsanspruch gegen die Stadtgemeinde zu?
2. Haftet die Gemeinde der Berufsgenossenschaft, die wegen eines solchen Betriebsunfalles entschädigungspflichtig geworden ist, für deren Aufwendungen aus § 136 des genannten Gesetzes?
Darf eine Nachlaßhypothek auf Grund der Quittung und Löschungsbewilligung des befreiten Vorerben allein gelöscht werden? oder bedarf es dazu auch noch der Einwilligung des Nacherben?
Unterliegt der Vertrag, durch den bei einer nur aus zwei Mitgliedern bestehenden offenen Handelsgesellschaft der eine Gesellschafter oder nach seinem Tode dessen Erben sich mit dem anderen Gesellschafter derartig auseinandersetzen, daß dieser gegen Zahlung einer Abfindung das Geschäft mit Aktiven und Passiven übernehmen soll, beim Vorhandensein von Gesellschaftsgrundstücken der Formvorschrift des § 313 B.G.B.?
1. Kann gegenüber der auf § 252 Abs. 3 H.G.B. gestützten Anfechtungsklage eines Aktionärs eingewendet werden, daß die unter Verletzung des Gesetzes abgegebenen Stimmen für das Ergebnis der Abstimmung ohne Einfluß waren?
2. Kann in der Generalversammlung, wenn die Tagesordnung nur Beschlußfassung über Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates angekündigt hat, außer dieser Entlastung die Verantwortlichmachung eines einzelnen Mitgliedes des Vorstandes oder Aufsichtsrates beschlossen werden?
3. Ist es überhaupt zulässig, durch Generalversammlungsbeschluß einzelne Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates zu entlasten, andere zur Verantwortung zu ziehen?
1. Beginnt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsklage wegen Mängel auch dann mit der Übergabe des gekauften Grundstückes, wenn damals der Anspruch noch nicht entstanden war?
2. Erstreckt sich die Rückwirkung der Genehmigung auch auf den Beginn der Verjährungsfrist?
1. Zur Frage der Stempelpflicht der im transatlantischen Güterverkehre aus dem Inneren Nordamerikas nach Deutschland neben den sog. Durchkonnossementen (Export Bill of Lading, Through Bill of Lading) noch ausgestellten Schiffsladungsurkunden (Master's receipt).
2. Bedeutung der Vorschrift, daß die Stempelsteuer von den Schiffsfrachturkunden "für jede Sendung nur einmal" zu entrichten ist.
Findet die Befreiungsvorschrift unter Nr. 3 der Tarifst. 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes auch dann Anwendung, wenn das beurkundete Rechtsgeschäft mehrere, an sich (abgesehen von der Befreiungsvorschrift) demselben Steuersatze unterliegende Gegenstände betrifft, und die Angabe der Einzelwerte dieser Gegenstände versäumt worden ist? Begriff der Mengen beim Werkvertrage.
1. Nach welchem Rechte beurteilt sich die Übertragung einer Forderung? Welche Grundsätze sind bei der Prüfung zu beachten, ob im Auslande unter dortigen Geschäftsleuten abgeschlossene Geschäfte die Übertragung einer Forderung enthalten?
2. Tragweite der Klausel, daß die seewärts zu liefernde Ware durch Wechselakzept gegen Aushändigung der Verladungs- und Versicherungsdokumente einzulösen sei.