1. Kann das Recht der Mitglieder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ihre Geschäftsanteile zu veräußern, durch Mehrheitsbeschluß der Gesellschafter eingeschränkt werden?
2. Wie verhält es sich in dieser Beziehung mit dem Rechte der Inhaber von mindestens dem zehnten Teile des Stammkapitals, die Berufung der Versammlung der Gesellschafter zu verlangen?
1. Sind Eingemeindungen und die Rechtsfolgen, die sich daraus insbesondere für die Beamten der eingemeindeten Kommunen ergeben, grundsätzlich nach den Vorschriften des bürgerlichen, oder nach denen des öffentlichen Rechts zu beurteilen?
2. Haben die Beamten der eingemeindeten Kommunen ein Recht darauf, daß mit ihnen vor der Eingemeindung eine ihre künftige Stellung regelnde Vereinbarung getroffen werde?
Hat das Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft, dessen Bestellung vor dem Ablaufe des Zeitraums, für den es gewählt ist, durch die Generalversammlung widerrufen worden ist, einen Anspruch auf Fortbezug der ihm seither gewährten Vergütung oder auf Entschädigung wegen Wegfalls dieser Vergütung?
Kann ein Wettbewerbsverbot infolge der unverhältnismäßigen Höhe der Vertragsstrafe in Verbindung mit einer Versicherung auf Ehrenwort gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 Abs. 1 B.G.B. verstoßen?
1. Hat ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 274 Abs. 2 H.G.B. über den Inhalt, den die Ankündigung einer beabsichtigten Statutenänderung in der Berufung der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft haben soll, im Falle der Anfechtung des Statutenänderungsbeschlusses durch einen Aktionär die Nichtigkeit des Beschlusses zur Folge?
2. Genügt für eine solche Ankündigung die Angabe des Inhalts derjenigen Paragraphen der Statuten, deren Änderung beabsichtigt wird, oder muß sich aus der Ankündigung der Inhalt der Änderung selbst ergeben?
Schaffung von Vorzugsaktien gelegentlich der Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Zulässige Ausstattung der Vorzugsaktien. Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre. Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten.
Inwieweit ist bei einem Übersendungskaufe dann, wenn der Verkäufer nach dem Vertrage an seinem Wohn- oder Niederlassungsorte zu erfüllen hatte, der Käufer ihm aber eine Nachfrist gemäß § 326 Abs. 1 B.G.B. für die Lieferung der Ware nach dem Zeitpunkte bestimmt hat, wo diese am Bestimmungsorte eintreffen sollte, diese Fristsetzung für rechtswirksam zu erachten?
Kann ein Urteil, durch das die Revision als unzulässig verworfen worden ist, wegen neuerdings aufgefundener oder benutzbar gewordener Urkunden mit der Restitutionsklage angefochten werden? Ist es insbesondere statthaft, mit einer derartigen Klage auf eine andere Entscheidung darüber anzutragen, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes der Revision der gesetzlichen Anforderung entspricht?
Kann eine vor der Konkurseröffnung begründete Leibrente in ihrem kapitalisierten Betrage gegen eine vom Konkursverwalter geltend gemachte Geldforderung aufgerechnet werden?