1. Bleibt das Schiedsgericht, wenn ein vor ihm abgeschlossener Vergleich von einer Partei als rechtsunverbindlich angegriffen wird, zur Entscheidung über die Rechtsverbindlichkeit des Vergleichs und über den ursprünglichen Klaganspruch zuständig?
2. Liegt eine Unzulässigkeit des schiedsgerichtlichen Verfahrens im Sinne des § 1041 Nr. 1 ZPO. auch dann vor, wenn das Schiedsgericht seine Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Streitpunkt zu Unrecht verneint hat?
3. Wann ist eine beschränkte Aufhebung des Schiedsspruchs statthaft?
Sind folgende Bestimmungen mit dem Reichsrecht vereinbar: 1. Art. 14 und 16 der Württembergischen Ausführungsverordnung zur Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht vom 31. März 1924?
2. Art. 1 und 3 der Bayerischen Vorläufigen Ausführungsverordnung zur Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht vom 27. März 1924?
Versicherung eines kombinierten Land- und Seetransports. 1. Zu den Begriffen "Versicherungsinteresse" und "Versicherungsreise".
2. Welche Bedeutung für das Versicherungsverhältnis hat die Beraubung des versicherten Frachtgutes durch die frachtmäßig bestimmten, aber noch nicht legitimierten Empfänger?
1. Kann bei dem Stempel für die Einräumung eines Nießbrauchs der Wert der nach dem Reinertrag des Nießbrauchs zu berechnenden Nutzungen auch aus der für den Nießbrauch vereinbarten Gegenleistung entnommen werden?
2. Sind unter den Nutzungen in Tarifstelle 9 und in § 6 Abs. 8, 9 des preußischen Stempelsteuergesetzes nicht bloß die Früchte der Sache oder des Rechts, sondern auch die Vorteile begriffen, die der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt, und fallen unter die letzteren auch solche Vorteile, die der Besitz von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft m. b. H. für das Stimmrecht verschafft?
1. Muß ein Zeichnungsschein, um formgültig zu sein, alle in § 189 Abs. 2, § 281 Abs. 1 HGB. vorgeschriebenen Angaben enthalten oder darf zu seiner Erläuterung die Satzung (der Erhöhungsbeschluß) herangezogen werden?
2. Zur Frage der Replik der Arglist gegenüber der Berufung auf die Formungültigkeit eines Zeichnungsscheins.
1. Welchen Einfluß hat ersichtlicher Parteiwille im Vergleich zu sonstigen aus einem Vertrag erkennbaren Umständen auf die Frage nach dem anzuwendenden Recht?
2. Ist die Befugnis zu Verfilmung einer Operette aus dem Rechte des Tonsetzers oder aus dem Rechte des Textdichters abzuleiten?
3. Wem gebührt das Verfilmungsrecht, wenn, bevor dieses durch Gesetz ausdrücklich geregelt wurde, die urheberrechtlichen Befugnisse veräußert worden sind?
1. Wesen des Vertrags, durch welchen der Hersteller eines Bildstreifens diesen an einen "Verleiher" veräußert.
2. Kann der Erwerber des Films, bevor er dessen Kopie abnimmt, die Besichtigung, und zwar in Gestalt projektionsmäßiger Vorführung, verlangen? Ist solche Vorführung, wenn sie beansprucht werden kann, eine vertragliche Hauptleistung? Welche Befugnisse hat der Erwerber, wenn sie verweigert wird?