1. Feststellung eines wichtigen Grundes im Sinne des § 843 Abs. 3 B.G.B., wenn mehrere Verpflichtete auf Grund derselben unerlaubten Handlung auf Leistung von Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit in Anspruch genommen werden.
2. Wie ist zu verfahren, wenn einer dieser Verpflichteten zugleich wegen Verletzung eines Vertragsverhältnisses den verlangten Schadensersatz zu leisten hat? Zu § 251 B.G.B.
Nach welchen Grundsätzen bestimmt sich die Schadensersatzpflicht des Arztes, der an einem Kinde ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters eine Operation vorgenommen hat? Darf der Leiter einer größeren Klinik seinem Personal die Verhandlungen wegen Zustimmung der Einwilligungsberechtigten überlassen? Inwiefern kann die Einwilligung vermutet werden?
1. Ist in einem Rechtsstreite zwischen demjenigen, der in der Zeichenrolle des Patentamtes als Inhaber eines ausländischen Warenzeichens eingetragen ist, und demjenigen, der, ohne im Inlande eine Niederlassung zu besitzen, klagend geltend macht, daß das durch die Eintragung des Warenzeichens begründete Recht auf ihn übergegangen sei, zugunsten des letzteren der Erlaß einer einstweiligen Verfügung zulässig?
2. Zu der Frage der akzessorischen Natur eines ausländischen Warenzeichens. Unterliegt ein im Inlande rechtsbeständig zur Eintragung gelangtes Auslandszeichen schlechthin dem ausländischen Recht, oder kommt, insbesondere für die Frage, ob das durch die Eintragung begründete Zeichenrecht auf einen anderen übergegangen ist, deutsches Recht zur Anwendung?
Greift die subsidiäre gesetzliche Regel des § 269 Abs. 1 B.G.B. auch dann Platz, wenn aus einem Konkurrenzverbot und Strafversprechen nicht auf Unterlassung, sondern nur auf die Vertragsstrafe geklagt wird?
1. Arglistige Täuschung durch Verschweigen. 2. Anfechtung und Nichtigkeit des dinglichen Erfüllungsgeschäfts.
3. Wirkung derselben gegenüber dem kaufmännischen Zurückbehaltungsrecht.
1. Schließt der Umstand, daß der Versicherte infolge einer Ohnmacht niedergefallen ist, die Annahme eines Unfalls für die dabei erlittene Verletzung aus?
2. Verletzung als Krankheitsfolge oder als Folge von Temperatureinflüssen?
Wie ist nach Tarifst. 25 d Abs. 3 zum preußischen Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895 ein Gesellschaftsvertrag zu versteuern, durch den Gesellschaftseigentum in gewöhnliches Miteigentum der Gesellschafter umgewandelt wird?
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Rechtliche Wirkung des Beschlusses der Gesellschafterversammlung, daß der Geschäftsführer seiner Stellung enthoben werde.
Kann derjenige, dem vertragsmäßig ein Zurückbehaltungsrecht an einem Grundschuldbriefe eingeräumt worden ist, nachdem er den Besitz des Grundschuldbriefs ohne seinen Willen, aber fehlerfrei an den anderen Teil verloren hat, auf Grund des Retentionsvertrages auf Wiedereinräumung der Retention Klage erheben?