Kann die Vollstreckungsklausel für den Rechtsnachfolger nach §§. 565. 566 C.P.O. auch in dem Falle erteilt werden, wenn die Rechtsnachfolge bereits im Laufe des Rechtsstreites, und zwar vor Erlaß des Urteiles erster Instanz eingetreten ist?
1. Sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte bei Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche, welche die Mutter eines unehelichen Kindes auf Grund eines vom Vater abgegebenen Anerkenntnisses oder besonderen Versprechens geltend macht.
2. Persönlicher Gerichtsstand des Beklagten bei Klagen auf Schadloshaltung wegen Bruches eines Verlöbnisses.
Kann der einer armen Partei bestellte Offizialanwalt die Zufertigung kostenfreier Abschriften 2c 2c aus den Gerichtsakten durch die Gerichtsschreiberei oder Ersatz der von ihm selbst aufgewendeten Schreibegebühren aus der Staatskasse verlangen?
Hat der Revisionskläger, welcher, nachdem der Revisionsbeklagte nach Ablauf der Revisionsfrist in einem vorbereitenden Schriftsatze seine Anschließung an die Revision erklärt hatte (§. 519 Abs. 2 C.P.O.), die Revision zurücknimmt, die durch die Vorbereitung der Anschließung entstandenen Kosten zu tragen?
1. Bedeutung der in der Civilprozeßordnung und in sonstigen Reichsgesetzen sich findenden Bestimmung, daß gewisse landesgesetzliche Vorschriften durch das Reichsgesetz unberührt bleiben. Bedeutung "des bürgerlichen Rechtes" in §§. 595. 621 C.P.O.
2. Haben die in Landesgesetzen, welche nach Emanation der Civilprozeßordnung erlassen sind, enthaltenen Bestimmungen, daß die Gemeindevorsteher 2c den Antrag, eine Person für einen Verschwender zu erklären, stellen können, Geltung?
Kann dem Verlangen des Eigentümers einer an öffentlicher Straße belegenen, von einer neu festgestellten Fluchtlinie durchschnittenen und dadurch gänzlich unbebaubar gewordenen Baustelle, ihm dieselbe gegen Entschädigung abzunehmen, entgegengehalten werden, daß die Entschädigung nach §. 13 Nr. 3 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 von einer Erbauung des Grundstückes in der Fluchtlinie der neuen Straße abhängig sei?
1. Unter welchen Voraussetzungen kann demjenigen, der einen fremden Familiennamen als Firma führt, von dem Träger dieses Namens der Gebrauch der Firma untersagt werden?
2. Welche Wirkung ist der innerhalb der Frist des §. 64 des preuß. Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche erfolgten Eintragung einer damals bereits bestehenden älteren Firma in das Handelsregister beizulegen?
3. Kann unter Herrschaft der rheinisch-französischen Gesetzgebung das Recht auf eine Firma durch Ersitzung erworben werden?
Hat der Vermieter, falls der Konkursverwalter den vom Gemeinschuldner geschlossenen Mietvertrag vorzeitig kündigt, einen Anspruch auf Entschädigung, insbesondere im Gebiete des französischen Rechtes?