Die Bestimmung des §. 15 des Einführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung ist nicht auf die bei der Verkündigung oder bei dem Inkrafttreten der Civilprozeßordnung schon bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften zu beschränken.
Was ist zur Verbürgung der Gegenseitigkeit in betreff der Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile erforderlich?
Ist die Gegenseitigkeit in England verbürgt?
Liegt Klagänderung vor, wenn ein auf Grund des §. 107 (120) G.O. erhobener Schadensersatzanspruch in erster Instanz auf den Mangel einer Schutzvorrichtung überhaupt, in zweiter Instanz aber darauf gestützt wird, daß die vorhandene Schutzvorrichtung untauglich gewesen sei?
Ist ein Gesellschafter berechtigt, eine zum Gesellschaftsvermögen gehörige Forderung in der Weise geltend zu machen, daß er die Leistung an alle Gesellschafter fordert?
Abkommen zwischen dem durch eine unerlaubte Handlung Verletzten und dem Verwalter im Konkurse des Schädigers, daß jener die Anmeldung seiner Forderung zurückziehe, wogegen ihm die Ansprüche aus der von diesem genommenen Haftpflichtversicherung abgetreten würden. Bedeutung für die Verjährung des Schadensersatzanspruchs.
Ist die Verstümmelungszulage, die den bereits vor Geltung des Offizierpensionsgesetzes vom 31. Mai 1906 pensionierten Offizieren nach den früheren Gesetzen zustand, ihnen nach § 43 Abs. 1 des neuen Gesetzes in dem etwaigen vollen Mehrbetrage, den sie nach den früheren Gesetzen hatte, oder nur insoweit zu gewähren, als der nach dem neuen Gesetze zu zahlende Gesamtbetrag an Pensionsgebührnissen hinter demjenigen zurücksteht, der ihnen nach den früheren Gesetzen zukam?
Kann, wenn vertragsmäßig der Verlust des Entschädigungsanspruchs schlechthin an die Tatsache einer ohne Genehmigung des Versicherers auch anderweit erfolgenden Versicherung geknüpft ist, die unterlassene Einholung jener Genehmigung entschuldbar sein?