Findet die Nichtigkeitsklage aus §. 542 Nr. 4 C.P.O. statt, wenn gegen die im Vorprozesse nicht legal geladene Beklagte ein Versäumnisurteil ergangen, und dieses Urteil auch nicht legal zugestellt ist?
Ist §. 582 C.P.O. auch auf Urteile zu beziehen, durch welche eine die Abweisung der Ehetrennungsklage verfolgende Berufung gegen ein auf Ehetrennung ergangenes Urteil zurückgewiesen ist? Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist bei der Zustellung von Amts wegen.
Kann die Revision auf Verletzung von prozeßrechtlichen Vorschriften von Landesgesetzen gestützt werden, welche nach §§. 14. 18 des Einführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung zwar mit dem 1. Oktober 1879 für die nach der Civilprozeßordnung zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten außer Kraft getreten sind, aber auf die Erledigung des vor dem 1. Oktober 1879 anhängig gewordenen Prozesses bis zu dessen rechtskräftiger Entscheidung Anwendung finden?
Begrenzung der Pflicht des Gerichtes, von dem Fragerechte nach §. 130 C.P.O. Gebrauch zu machen und den streitigen Betrag eines Schadens nach §. 260 C.P.O. zu arbitrieren?
Anwendbarkeit des §. 476 Abs. 3 C.P.O. (vgl. §. 529 das.) in dem Falle, wenn ein Teil der in der Revisionsschrift angekündigten Revisionsanträge vom Revisionskläger in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird und der Revisionsbeklagte beantragt, durch Urteil den Verlust des Rechtsmittels, soweit die Anträge zurückgenommen sind, auszusprechen und dem Revisionskläger einen entsprechenden Teil der Kosten aufzulegen.
Genügt bei der Zustellung eines Urteiles von Anwalt zu Anwalt (§. 181 C.P.O.) die Beglaubigung der zuzustellenden Urteilsabschrift (§. 156 C.P.O.) durch Stempeldruck des Beglaubigungsvermerkes nebst dem Namen des zustellenden Anwaltes?
1. Hat der Erzeuger eines im Ehebruch erzeugten Kindes die sittliche Pflicht, für den Unterhalt des Kindes zu sorgen, auch wenn die Ehelichkeit nicht angefochten worden ist?
2. Begründet das Anerkenntnis dieser Unterhaltspflicht durch den Erzeuger eine klagbare Verpflichtung?
1. Unter welchen Voraussetzungen haftet das Reich für das Verschulden seiner Beamten auf Dienstreisen, die sie in eigenen Kraftwagen der Behörde oder in "beamteneigenen" Kraftwagen ausführen?
2. Besteht eine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB., wenn neben der Haftung der öffentlichrechtlichen Körperschaft wegen des Amtsverschuldens eines Beamten zugleich die Haftung des Beamten als Halters des schadenstiftenden Kraftfahrzeugs begründet ist?
1. Welches Gericht ist zuständig für die Vollstreckungsgegenklage gegen das Urteil eines ausländischen Gerichts, das im Inlande für vollstreckbar erklärt worden ist, insbesondere gegen das Urteil eines Schweizer Gerichts?
2. Kann der Antrag, den Rechtsstreit an das zuständige Gericht zu verweisen, auch noch im Revisionsverfahren gestellt werden?
Kann ein Grundstückskaufvertrag, der abgeschlossen wurde nach Inkrafttreten der Preisstopverordnung, aber vor der vom Preiskommissar am 6. Oktober 1937 getroffenen Bestimmung über die Preisbildung und Preisüberwachung bei Grundstücken, vom Käufer mit der Begründung beanstandet werden, daß der vereinbarte Kaufpreis das volkswirtschaftlich gerechtfertigte Maß übersteige?