1. Ist eine sog. Ersatzzustellung deshalb nichtig, weil die Person, welcher der Postbote das verschlossene Schriftstück übergeben hat, zu den Prozeßgegnern des Adressaten gehört?
2. Zur Auslegung der §§. 64. 66. 58. 59 C.P.O.
Kann, wenn in der Zustellungsurkunde als Auftraggeber des Gerichtsvollziehers eine andere Person, als die Partei oder ihr Prozeßbevollmächtigter, angegeben ist, die Gültigkeit der Zustellung dargethan werden durch den Beweis, daß diese Person von dem Prozeßbevollmächtigten mit dem Betriebe der Zustellung beauftragt worden sei, oder daß derselbe die geschehene Zustellung nachträglich genehmigt habe?
1. Sind mit §. 4 des Einführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung jene landesgesetzlichen Vorschriften verträglich, nach welchen derjenige, welcher gegen die Staatskasse eine Klage erheben will, sich vorher mit einer Eingabe an die Verwaltung zu wenden und seinen Anspruch mitzuteilen hat?
2. Welche Angaben sind erforderlich, damit dem in Rheinpreußen, Elsaß-Lothringen und Rheinhessen geltenden Art. 15 Tit. III des Dekretes vom 28. Oktober / 5. November 1790 genügt ist?
Kann die Aufnahme des Zeugenbeweises dadurch ersetzt werden, daß der Berufungsrichter das Ergebnis der Zeugenaussagen, welches er in einem demnächst aufgehobenen Urteile gemäß §. 147 C.P.O. festgestellt hat, bei der neuen Verhandlung der Sache zum Vortrage bringt?
Ist der Berufungsrichter zur Zurückverweisung einer Sache in die erste Instanz auf Grund des §. 500 Ziff. 3 C.P.O. auch dann befugt, wenn in erster Instanz zwar ein Vorbeschluß, "daß über den Grund des Anspruches vorab zu verhandeln und zu entscheiden", gefaßt, demgemäß auch nur über den Grund des Anspruches verhandelt, dann aber ein auf "Abweisung der Klage" lautendes Urteil erlassen war?
Findet die Beschwerde gegen die Festsetzung der einem Zeugen oder Sachverständigen zu gewährenden Beträge durch einen ersuchten oder beauftragten Richter in Civilsachen nach Maßgabe des §. 539 C.P.O. statt?
1. Ist die Streitgenossenschaft mehrerer auf Grund der §§. 251 flg. A.L.R. II. 2 von den Eltern auf Unterhalt belangten Kinder eine notwendige?
2. Berechtigt ein mangelhafter Thatbestand den Berufungsrichter zur Zurückverweisung auf Grund des §. 501 C.P.O.?
3. Ist ein solches Urteil ein mit der Revision anfechtbares Endurteil?
Darf in einem Civilprozesse, in welchem eine offene Handelsgesellschaft in Liquidation, vertreten durch die Liquidatoren, als Prozeßpartei streitet, einer der Gesellschafter, welcher nicht Liquidator ist, als Zeuge vernommen werden?