Kann derjenige, welcher nicht selbst Besitzer der Sache, sondern nur Stellvertreter eines dritten Besitzers ist, durch constitutum possessorium den Besitz der Sache auf einen Dritten übertragen?
1. Passivlegitimation bei der hereditatis petitio. 2. Kann der auf einen Meierhof aufgeheiratete Kolon (bezw. dessen Erben) die von demselben bei seiner Verheiratung in den Hof eingebrachten Geldsummen bezw. Sachen zurückfordern?
3. Haben die Kinder des aufgeheirateten Wirtes Anspruch auf Ersatz der von diesem zum Besten des Hofes gemachten Verwendungen gegen den Anerben?
4. Verteilung der beim Tode des aufgeheirateten Wirtes vorhandenen Früchte zwischen dem Anerben und den übrigen Kindern und Erben des aufgeheirateten Wirtes.
Erfordernisse des Eigentumserwerbes durch Tradition. Kann ein Generalbevollmächtigter (Prokurist) Besitz für seinen Geschäftsherrn erwerben, oder ist dazu noch ein spezielles Mandat oder die Ratihabition des letzteren erforderlich? Ist die Erklärung des Prinzipals, daß ein von seinem Prokuristen angenommener Geldbrief dem Postboten zurückgegeben werden solle, für die Frage nach dem Erwerbe des Eigentums an dem Geldbriefe erheblich? Constitutum possessorium.
1. Ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär, welcher den Auftrag gemäß Art. 376 H.G.B. als Selbstkontrahent ausgeführt hat, nach den Grundsätzen des Kommissionsgeschäftes oder aber des Kaufgeschäftes zu beurteilen?
2. Nach welchen Grundsätzen ist ein Rat, welchen der Kommissionär dem Kommittenten in bezug auf das den Gegenstand des Auftrages bildende Geschäft erteilt, zu beurteilen?
Inwiefern haftet die Postverwaltung gegenüber demjenigen, welcher sich ihrer dazu bedient, gemäß §. 20 der Postordnung vom 8. März 1879 im Wege des Postauftrages Wechsel an den Bezogenen behufs Einholung der Annahmeerklärung zu versenden, über das in §. 20 XII. der Postordnung bezeichnete Maß der Haftung hinaus für Handlungen eines Bediensteten der Postverwaltung?
Auslegung der Bestimmung in dem Statute einer Aktiengesellschaft zur Rübenzuckerfabrikation, wonach der Aktionär sich zum Anbaue und der Lieferung von Rüben gegen einen bestimmten Preis verpflichtet. Kann letzterer durch einen späteren Beschluß der Generalversammlung herabgesetzt werden?
1. Haftet bei gesetzwidriger Dividendenzahlung der schuldige Vorstand auf Grund des Art. 291 H.G.B. demjenigen Gläubiger der Aktiengesellschaft, der es erst nach der Dividendenzahlung geworden, auf Erstattung des Betrages, um welchen sich sein Ausfall vermindert haben würde, wenn der als Dividende ausgezahlte Betrag im Gesellschaftsvermögen verblieben wäre?
2. Nach welchen Grundsätzen hat die Einsetzung des Wertes einer zum dauernden Geschäftsbetriebe erworbenen Anlage in die Bilanz der Aktiengesellschaft zu erfolgen?
Bildet die Thatsache, daß ein Kaufmann die Funktion eines Mitgliedes des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft übernimmt und als solches gemäß ihrer dies vorschreibenden Statuten Aktien dieser Gesellschaft bei der Direktion derselben hinterlegt, ein Handelsgeschäft auf seiten dieses Kaufmannes?
Ist der Einwand des Aktienzeichners gegen die Aktiengesellschaft zulässig, es sei die Zeichnung in thatsächlichem Irrtume über den Umfang einer Vorverpflichtung über einen größeren Aktienbetrag, als letztere enthielt, ausgestellt? Kann der Aktionär seiner Verpflichtung zur Einzahlung des Aktienbetrages eine Kompensationseinrede aus einer Forderung gegen die Aktiengesellschaft entgegenstellen?