1. Kann der Streit über die blutmäßige Abstammung, der bei einem Gerichte des Altreiches begonnen hat, vor einem Gericht im Gebiete des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs gegen den angeblichen Vater fortgesetzt werden?
2. Über die örtliche Zuständigkeit für solche Klagen und damit über die Frage, gegen wen die Klage zur Feststellung der blutmäßigen Abstammung zu richten ist.
Kann der deutsche Einfuhrkaufmann den sogenannten Mehrwert des Gutes auch dann gegen Seegefahr versichern, wenn er die Ware in Deutschland auf der Grundlage seines Einkaufspreises und damit auf der Grundlage des Versicherungswertes der Hauptversicherung veräußern muß?
Wird der Formmangel eines Vertrages, in dem sich der eine Teil zur Abgabe eines bindenden Verkaufsangebotes über ein Grundstück verpflichtet, schon durch die formgerechte Erfüllung dieser Verpflichtung geheilt?
Welches Gericht ist als Vormundschaftsgericht zuständig, wenn nach dem Tode des Vaters die Mutter mit ihren minderjährigen Kindern aus dem Altreich nach dem Lande Österreich verzieht?
1. Bedarf es auch dann eines besonderen Wiedereinsetzungsgesuchs, wenn die versäumte Prozeßhandlung rechtzeitig nachgeholt worden ist und bei Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist die die Wiedereinsetzung rechtfertigenden Umstände bereits aktenkundig waren?
2. Kann die Tatsache, daß sich der verletzte Ehegatte bei Bekundung versöhnlicher Gesinnung und der Bereitwilligkeit zur Fortsetzung der Ehe in einem Zustande starker Gemütserregung befand, eine rechtswirksame Verzeihung ausschließen?
1. Hat bei einem dem Binnenschiffahrtsrecht unterstehenden Frachtvertrag (Stückgütervertrag) der Absender neben dem Kündigungsrecht gegen Fautfracht (Fehl-, Reufracht) ein besonderes Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde?
2. Wird der Fautfrachtanspruch dadurch berührt, daß dem Frachtführer durch die Kündigung des Absenders kein Schaden entstanden ist?
Zur Haftung des Gastwirts für die Folgen eines Unfalls, den ein Gast bei der Beteiligung an einer in der Gastwirtschaft veranstalteten Unterhaltungsvorführung erlitten hat.
1. Was muß im Lande Österreich der Vater eines gesetzlich als ehelich anerkannten Kindes beweisen, um dessen blutmäßige Abstammung von ihm zu widerlegen?
2. Hat ein im Altreich wohnender Zeuge die Entnahme einer Blutprobe in familienrechtlichen Streitigkeiten auch dann zu dulden, wenn der Rechtsstreit in einem anderen Teile des Großdeutschen Reiches geführt wird?